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Teure Tarifflucht: Sachsen-Anhalt entgehen 2,7 Milliarden Euro pro Jahr

Dienstag, den 1. Oktober 2019

Dem Land Sachsen-Anhalt entgehen durch Tarifflucht und Lohndumping jährlich 1,7 Milliarden Euro für die Sozialversicherungen sowie eine Milliarde Euro an Einkommensteuer. Das sind insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro pro Jahr. Die mangelnde Tarifbindung wirkt sich darüber hinaus unmittelbar auf die Kaufkraft der arbeitenden Bevölkerung aus: Mit flächendeckender Tarifbindung hätten die Beschäftigten in Sachsen-Anhalt rund 2,4 Milliarden Euro mehr pro Jahr im Portemonnaie. Die Zahlen stammen aus einer Berechnung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), der die letzte Verdienststrukturerhebung (VSE) nach Beschäftigten mit und ohne Tarifbindung des Statistischen Bundesamts zugrunde liegt.

„Mit geringeren Einkommen haben nicht nur die Beschäftigten weniger Netto in der Tasche, sie bedeuten auch weniger Geld für die Sozialversicherungen und weniger Steuereinnahmen“, sagt Susanne Wiedemeyer (Foto), DGB-Landesleiterin in Sachsen-Anhalt. „Was der Gemeinschaft durch die Tarifflucht der Unternehmen entgeht, sind keine Peanuts. Das Geld wird gebraucht für den sozialen Ausgleich, für Investitionen in Infrastruktur und in Bildung. Eine hohe Tarifbindung stärkt außerdem die Binnennachfrage, stabilisiert die Wirtschaft vor Ort und sichert gute Arbeit“, so Wiedemeyer weiter.

Trotzdem gilt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe in Deutschland ein Tarifvertrag. Obwohl sich die Tarifbindung in Sachsen-Anhalt stabilisiert hat, waren im Jahr 2018 nur 50 Prozent der Beschäftigten und 24 Prozent der Betriebe in Sachsen-Anhalt tarifgebunden (Westdeutschland: 56 bzw. 29 Prozent, Ostdeutschland: 45 bzw. 19 Prozent). „Angesichts der geringen Tarifbindung müssen sich Arbeitgeber die unbequeme Frage nach ihrer sozialen Verantwortung gefallen lassen“, so die DGB-Landeschefin.

Der DGB fordert seit langem, dass öffentliche Aufträge und Fördergelder nur noch an tarifgebundene Unternehmen vergeben werden. „Das Land darf nicht mit Steuergeldern auch noch Lohndumping unterstützen. Das Land muss die Vergabe seiner öffentlichen Aufträge endlich an gute Bezahlung, an Bezahlung nach Tarif knüpfen. Das neue Vergabegesetz muss noch in dieser Legislaturperiode kommen“, betont Wiedemeyer. Aber auch in einer Reform der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen und besseren Regelungen zu Nachbindung und Nachwirkung von Tarifverträgen liege ein Hebel, um die Tarifbindung zu stärken. „Der Gesetzgeber muss seine Versprechen endlich einlösen, und es erleichtern, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären“, sagt Wiedemeyer.