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Kinderwunsch 29.09.19 14.10

Gesundheit-News: 9 Bundesländer unterstützen Paare bei Kosten für Kinderwunsch

29. September 2019

Giffey appelliert an weitere Länder, sich zu beteiligen

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Mit Nordrhein-Westfalen ist nun auch das bevölkerungsreichste Bundesland der Bundesinitiative "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" des Bundesfamilienministeriums beigetreten. Bundes­familien­ministerin Dr. Franziska Giffey unterzeichnete in Berlin die entsprechende Kooperations­ver­einbarung. Damit beteiligen sich nun neun Bundesländer an den Kosten für Kinderwunsch-Behand­lun­gen.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Ich freue mich sehr, dass wir künftig auch ungewollt kinder­lose Paare in Nordrhein-Westfalen bei den Behandlungskosten entlasten können. Paare, die für die Erfül­lung ihres Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen sind, müssen viele körperliche und emotio­nale Herausforderungen meistern. Sie sollen deshalb nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Kinder­wunschbehandlungen alleine schultern. Jedes Paar, das Kinder will und auf natürlichem Wege keine bekommen kann, soll bei der Kinderwunschbehandlung vom Staat unterstützt werden. Ich wünsche mir, dass sich noch mehr Länder unserer Initiative anschließen, damit alle betroffenen Paare in Deutschland von den Kostenzuschüssen profitieren können.“

Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intra­zytoplas­mati­schen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, ab sofort im ersten bis vierten Behandlungs­zyklus einen Behandlungskostenzuschuss. Er umfasst bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen.

Neben Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bereits die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Brandenburg an der Bundesinitiative. Die Bundesförderrichtlinie setzt derzeit eine Förderbeteiligung des Wohnsitz-Bundeslands des Kinder­wunsch­paares voraus, damit Bundes- und Landesmittel zur Auszahlung gelangen.

Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter:

www.informationsportal-kinderwunsch.de 

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) /