Giffey appelliert an weitere Länder, sich zu
beteiligen
In Deutschland haben mehr als ein Drittel der
Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch. Nahezu jedes
zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um
Nachwuchs zu bekommen.
Mit Nordrhein-Westfalen ist nun auch das
bevölkerungsreichste Bundesland der Bundesinitiative "Hilfe und
Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" des
Bundesfamilienministeriums beigetreten. Bundesfamilienministerin Dr.
Franziska Giffey unterzeichnete in Berlin die entsprechende Kooperationsvereinbarung.
Damit beteiligen sich nun neun Bundesländer an den Kosten für
Kinderwunsch-Behandlungen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: „Ich
freue mich sehr, dass wir künftig auch ungewollt kinderlose Paare in
Nordrhein-Westfalen bei den Behandlungskosten entlasten können. Paare, die für
die Erfüllung ihres Kinderwunsches auf medizinische Hilfe angewiesen sind,
müssen viele körperliche und emotionale Herausforderungen meistern. Sie sollen
deshalb nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Kinderwunschbehandlungen
alleine schultern. Jedes Paar, das Kinder will und auf natürlichem Wege keine
bekommen kann, soll bei der Kinderwunschbehandlung vom Staat unterstützt
werden. Ich wünsche mir, dass sich noch mehr Länder unserer Initiative
anschließen, damit alle betroffenen Paare in Deutschland von den
Kostenzuschüssen profitieren können.“
Der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen gewähren
heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer
Behandlung nach Art der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen
Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, ab sofort im ersten bis vierten
Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss. Er umfasst bis zu 50
Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen
beziehungsweise den Beihilfestellen.
Neben Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bereits
die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hessen und Brandenburg an der Bundesinitiative. Die
Bundesförderrichtlinie setzt derzeit eine Förderbeteiligung des
Wohnsitz-Bundeslands des Kinderwunschpaares voraus, damit Bundes- und
Landesmittel zur Auszahlung gelangen.
Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter:
www.informationsportal-kinderwunsch.de
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA) /