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01 MDHEUTE dom

Erster Magdeburger Vormundschaftstag

Freitag, den 20. September 2019

Treffen, Dank und Begegnung  - Eröffnung durch OB

Das Jugendamt hat heute im Internationalen Jugendbegegnungszentrum Barleber See den ersten Magdeburger Vormundschaftstag veranstaltet. Eingeladen waren mehr als 150 Kinder und Jugendliche, ihre Vormünder, Betreuer aus Wohngruppen sowie Pflegeeltern und wichtige Bezugspersonen. Eröffnet wurde das Begegnungsfest von Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper.
 
Er bedankte sich in seinen Eröffnungsworten bei den haupt- und ehrenamtlichen Vormündern für ihr Engagement bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Mit der zwanglosen Veranstaltung ermöglichte das Jugendamt ein Treffen der Vormünder mit ihren Mündeln – das sind die Kinder und Jugendlichen, für die ein Vormund bestellt wurde – sowie mit Erziehern, Pflegeeltern und nahestehenden Verwandten. Sie konnten gemeinsam spielen, bei Kaffee, Kuchen und am Grill miteinander ins Gespräch kommen und außerhalb des Alltags einige angenehme Stunden miteinander verbringen.
 
Die Veranstaltung gehört zu einem Paket an Maßnahmen, mit denen das Jugendamt Magdeburger Vormünder unterstützt und Kontakt zu ihnen hält. Jedes Jahr wird für rund 80 Kinder und Jugendliche aus Magdeburg ein Sorgeberechtigter gesucht, weil die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Manche Eltern sind nicht in der Lage, das Sorgerecht auszuüben, weil sie ihr Kind nicht selbst erziehen können. Manchmal wird ein Sorgeberechtigter gesucht, weil die Mutter selbst noch minderjährig ist, oder junge Menschen kommen als Unbegleitete Minderjährige Ausländer nach Magdeburg und benötigen einen Sorgeberechtigten vor Ort.
 
Aktuell werden vom Jugendamt, ehrenamtlichen Vormündern und dem Refugium e.V. rund 190 Vormundschaften geführt. Eine Vormundschaft kann entweder vom Jugendamt, von einem Verein oder von einem ehrenamtlichen Vormund geführt werden. Eine individuelle Vormundschaft durch einen ehrenamtlichen Vormund ist in der Regel besser für den jungen Menschen. Ehrenamtliche haben mehr Zeit, um auf seine Bedürfnisse einzugehen und für ihn ein individueller Ansprechpartner und Mentor in allen Lebensfragen zu sein. Eine professionell geführte Vormundschaft hat Vorteile, wenn die Familienkonstellation der Mündel kompliziert ist und die Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern eine Herausforderung darstellt oder wenn der junge Mensch in einer Pflegefamilie untergebracht ist und somit schon familiär angebunden ist.
 
Vormünder übernehmen die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und sind sein persönlicher Ansprechpartner. Sie beraten und begleiten den jungen Menschen in vielen Fragen und treffen als Sorgeberechtigter in seinem Interesse Entscheidungen, z.B. in Fragen von Unterbringung, ärztlicher Versorgung, Schule und beruflicher Integration.
 
Hierbei arbeiten die Vormünder mit verschiedenen Partnern wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in ihrem Engagement ab.
 
Das Jugendamt sucht nach wie vor ehrenamtliche Vormünder, die bereit sind, sich für junge Menschen zu engagieren. Wer sich engagieren möchte oder Fragen hat, kann die zuständige Abteilung im Jugendamt auf verschiedenen Wegen erreichen. Zum einen ist das per E-Mail an vormundschaft@jga.magdeburg.de möglich oder telefonisch unter 0391/5 40 38 35.
 
Grundsätzlich kann sich jeder als Vormund engagieren. Es gibt keine formale Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig wäre für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt, dass diejenigen ein offenes Ohr für die Interessen der jungen Menschen haben und sich mit Augenmaß für sie engagieren. Bevor jemand die verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt, wird man durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg auf die Aufgabe vorbereitet. Auch während der Vormundschaft gibt es jederzeit die Möglichkeit der Beratung.
 
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt. Das heißt, dass es unentgeltlich geführt wird. Der Aufwand, den die Vormünder betreiben müssen, wird ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür wird eine Pauschale von jährlich 399 Euro gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr.
 
Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht, für den man sich engagieren möchte und kann daher schwer eingeschätzt werden. Wie lange die Vormundschaft dauert, hängt vom Alter des jungen Menschen ab, der vertreten wird. Sie endet grundsätzlich erst mit seiner Volljährigkeit. Bei Kindern, deren Eltern sich nicht um das Wohl des Kindes sorgen können, kann die Vormundschaft über mehrere Jahre dauern. Bei unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen sollte von einer Dauer von einem bis drei Jahren ausgegangen werden.