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Bundesrat will ehrenamtliche Einsatzkräfte besser absichern

Plenarsitzung des Bundesrates am 20.09.2019

Der Bundesrat fordert, ehrenamtliche Einsatzkräfte sowie ihre Hinterbliebenen im Brand- und Katastrophenschutz besser abzusichern.

Versicherungsschutz auch für Hinterbliebene

Mit der am 20. September 2019 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz bei Todesfällen so zu erweitern, dass nicht verheiratete Hinterbliebene freiwilliger Helfer Eheleuten gleichgestellt werden.

Nach derzeitiger Rechtslage haben nicht-eheliche Hinterbliebene bei tödlichen Unfällen ehrenamtlicher Einsatzkräfte keinen Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies müsse geändert werden, fordern die Länder.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.