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„Eine sichere Straße für alle!“: Goethestraße ist 1. Fahrradstraße in Magdeburg

Mittwoch, den 18. September 2019

OB Trümper gibt Pilotprojekt in Stadtfeld Ost offiziell frei

Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper hat heute gemeinsam mit dem Verkehrsbeigeordneten Dr. Dieter Scheidemann Magdeburgs erste Fahrradstraße eingeweiht. Auf der Goethestraße in Stadtfeld Ost haben ab sofort Fahrradfahrende Vorrang vor anderen Fahrzeugen. Die Umwandlung der Strecke in eine Fahrradstraße ist das Ergebnis einer Bürgerbeteiligung im Jahr 2017. Damals hatten 20 Bürgerinnen und Bürger Stadtfelds unter dem Motto "Eine sichere Straße für alle!" Ideen bzw. Vorschläge entwickelt, wie die Verkehrssituation in der Goethestraße verbessert werden kann. Die Fahrradstraße wird als Pilotprojekt erst einmal bis Ende 2020 erprobt.
 
Die Eröffnung der neuen Fahrradstraße ist ein Programmpunkt innerhalb der Europäischen Mobilitätswoche 2019. Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper sagte zu diesem Anlass: "Bei der Einführung war es das Ziel, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen und um mehr Sensibilität für den Radverkehr zu werben. Die Ausweisung der Fahrradstraße ist nur ein Puzzleteil von vielen aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2030plus." Er könne sich durchaus vorstellen, dass bei der Umsetzung der Beschlüsse zum Verkehrsentwicklungsplan 2030plus weitere Straßen zu Fahrradstraßen umgewandelt werden.
 
Die Goethestraße ist zunächst bis zum 31. Dezember 2020 als Fahrradstraße ausgewiesen. Nach der Testphase will die Stadtverwaltung entscheiden, ob die Lösung dauerhaft sein kann. In der Testphase sollen das Verkehrsverhalten und die Verkehrsentwicklung beobachtet werden. Möglicherweise werden dann weitere bauliche Maßnahmen aus der Bürgerbeteiligung umgesetzt.
 
In der Goethestraße gelten damit auch neue Verkehrsregeln. Bei der Fahrradstraße haben Radfahrende unter Beachtung der Vorfahrtsregeln Vorrang. Die Fahrbahn ist in erster Linie zum Radeln da. Die Kraftfahrzeuge sind verpflichtet, besonders rücksichtsvoll zu fahren.
 
Dies gilt es zu beachten:

Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.

Nur Kraftfahrzeuge mit einem Anliegen dürfen die Straße weiterhin befahren. Kraftfahrzeuge sind "Gäste".

Parkplätze bleiben erhalten.

Sofern nicht anders beschildert, gilt "Rechts vor Links", egal ob man mit dem Fahrrad oder dem Kraftfahrzeug unterwegs ist.

Gehwege sind den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.

Radfahrende dürfen auch nebeneinander fahren, sogar in einer Gruppe – wie zum Beispiel Kinder auf dem Weg zur Schule

Das Tempo bestimmen die Radfahrenden: Autofahrende müssen auf den Radverkehr besonders Rücksicht nehmen und gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit weiter verringern.

Wie überall im Straßenverkehr gilt auch in der Fahrradstraße das "Grundsatzgebot" der gegenseitigen Rücksichtnahme aus der Straßenverkehrsordnung. Dies bedeutet zum Beispiel, dass man auch als Radfahrerin oder Radfahrer grundsätzlich rechts fährt, nicht unnötig andere behindert oder Gefährdungen des Gegenverkehrs (auch der anderen Radfahrenden) bewirkt.