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SAN Heute

Nutzung von EU-Förderprogrammen durch Sachsen-Anhalt – Landesregierung zieht Zwischenbilanz

Dienstag, den 10. September 2019

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung eine Bilanz der Inanspruchnahme europäischer Fördermittel durch Einrichtungen in Sachsen-Anhalt im Zeitraum 2014 bis 2018 gezogen.

Europaminister Rainer Robra wies darauf hin, dass Sachsen-Anhalt sich seit einer Reihe von Jahren um die verstärkte Nutzung von EU-Aktionsprogrammen bemühe. Die verstärkte Erschließung der Förderprogramme für Forschung, Austausch, Kooperation und europäische Netzwerkbildung bilde einen Schwerpunkt der Europapolitik des Landes für die gesamte Legislaturperiode.

„Durch den gezielten Ausbau der Beratungsangebote und durch kontinuierliches Engagement aller Ministerien ist es uns gelungen, im Zeitraum von 2014 bis 2018 EU-Mittel in Höhe von mehr als 111 Millionen Euro aus verschiedenen europäischen Programmen für Projekte in Sachsen-Anhalt einzuwerben. Das ist bereits jetzt mehr als in der gesamten Förderperiode 2007 bis 2013 und lässt für die Förderperiode 2014 – 2020 eine beachtliche Steigerung erwarten“, so Minister Robra.

Mit den eingeworbenen Mitteln wurden bisher beispielsweise

·         130 Forschungsprojekte realisiert (Horizont 2020),

·         zahlreichen Wissenschaftlern, Studenten und Auszubildenden im Rahmen von 52 Projekten Aufenthalte im europäischen Ausland ermöglicht (Erasmus+),

·         152 Erasmus+-Projekte in Schulen sowie in der beruflichen und Erwachsenenbildung erfolgreich durchgeführt,

·         101 Jugendmobilitätsprojekte unterstützt (Erasmus+),

·         25 interregionale bzw. transnationale Projekte begonnen bzw. fortgesetzt (Interreg),

·         12 Projekte zur Unterstützung der Asyl-, Flüchtlings- und Integrationspolitik des Landes finanziert (Asyl- und Migrationsfonds),

·         vier Vorhaben im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit umgesetzt (Fonds für Innere Sicherheit),

·         30 Teilnahmen an Hospitationen, Studienbesuchen und Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit ermöglicht (EJTN),

·         ein Umweltprojekt bewilligt (Life),

·         zwei Projekte zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und insbesondere von KMU durchgeführt.

Minister Robra stellte in diesem Zusammenhang fest, dass gezielte Beratungsangebote und Informationsmaßnahmen zu einer erhöhten Sensibilität für die EU-Aktionsprogramme beigetragen haben. Im Berichtszeitraum habe sich erneut herausgestellt, dass die Teilnahme an den EU-Aktionsprogrammen einen deutlichen Mehrwert generiere und die Projekte einen Beitrag zur Bewältigung aktueller Aufgaben in den jeweiligen Bereichen leisteten.

Die nächste Bestandsaufnahme ist für 2021 vorgesehen und soll neben der Abrechnung des Förderzeitraums 2014 bis 2020 auch den Anlauf der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 umfassen.

Hintergrund

Unter EU-Aktionsprogrammen werden die EU-Programme außerhalb der gebietsbezogenen Förderung aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds verstanden. Die Mittel aus diesen Programmen werden in der Regel nach europaweiten Ausschreibungen in zentralen Wettbewerbsverfahren vergeben. Eine Aufstellung der EU-Aktionsprogramme, die für Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung sind, ist als Anlage beigefügt.