Freitag, den 6. August 2019
Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt e.V. zum Synagogenneubau:
Zugegeben, es ist ein schwieriges, weil historisch belastetes Thema. Ein Synagogenneubau in
Magdeburg soll mit 2,8 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt gefördert werden, davon
allein 300.000 Euro für Planungskosten. Jeder Brief den wir als Landesverband zur Aufklärung
des Sachverhalts an die Ministerien des Landes gerichtet haben, wird zunächst mit einem
langseitigen und grundsätzlichen Hinweis zur Verantwortung des Landes für die deutsche
Geschichte beantwortet.
Dabei geht es dem Bund der Steuerzahler einzig und allein um die Aufklärung und den
wirtschaftlichen Einsatz von öffentlichen Mitteln zu folgendem Sachverhalt:
Ein Synagogenneubau in der Landeshauptstadt Magdeburg mit Gesamtkosten von
wahrscheinlich über 6 Millionen Euro soll vom Land mit einem Festbetrag von 2,8 Millionen
Euro bezuschusst werden. Diese Mittel sind als Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsplan
2019 ausgebracht und derzeit noch mit einem Sperrvermerk versehen. Die Freigabe soll durch
den Landtag „nach Vorlage eines überarbeiteten und angepassten Konzeptes der SynagogenGemeinde zu Magdeburg und entsprechender Vertragsentwürfe erfolgen“. Weiterhin ist
durch die Stadt Magdeburg die Überlassung bzw. der Verkauf eines innerstädtischen
Grundstücks zu einem symbolischen Preis vorgesehen.
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sind zu der beabsichtigten Maßnahme und dem Einsatz
öffentlicher Gelder noch viele Fragen offen. Die Religionsgemeinschaften erhalten aus dem
Landeshaushalt auf der Grundlage von Staatsverträgen jährlich steigende Zuschüsse. So
erhielten 2019 die Evangelische Kirche rund 29,2 Mio. Euro, die Katholische Kirche rund 6,0
Mio. Euro und die Jüdische Gemeinschaft rund 1,5 Mio. Euro. Diese Mittel können und sollten
aus Sicht unseres Landesverbandes auch für den eventuellen Neubau von Sakralbauten
angesammelt und eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Fördermittel für einen Neubau
und die Übernahme von Planungskosten werfen jedoch die grundsätzliche Frage nach dem
Einsatz von öffentlichen Mitteln für die Planung und den Bau von Sakralbauten auf. Weiterhin
müssten für eine eventuelle Bezuschussung auch die notwendige Größenordnung und die
vorgesehene Nutzung kritisch hinterfragt werden. Nach den deklarierten Zielen soll der
Synagogenneubau ein offenes Haus für alle Bürgerinnen und Bürger darstellen.
Fördermittelempfänger soll aber nur die Synagogen-Gemeinde zu Magdeburg sein. Die
ebenfalls in Magdeburg ansässige Jüdische Gemeinde zu Magdeburg e.V. wird nach eigenen
Angaben in die geplanten Überlegungen zur Nutzung derzeit nicht einbezogen.
Kritisch erscheint im Moment neben dem fehlenden Konzept die Tatsache, dass die
Verantwortlichen auf Landesseite sich offensichtlich festgelegt haben. Eine Freigabe der
Mittel zeichnet sich ohne kritisches Hinterfragen ab. Der Fortgang zum Neubau einer
Synagoge soll nicht weiter verzögert werden.
Unser Landesverband fordert zum einen die Klärung der grundsätzlichen Frage der
Förderung eines Neubaus, obwohl jährlich steigende öffentliche Zuschüsse an die
Religionsgemeinschaften fließen. Zum anderen müssen an die eventuelle Förderung
hinsichtlich der Größenordnung und der vorgesehenen Nutzerzahlen die gleichen kritischen Maßstäbe wie bei anderen Objekten angelegt werden.