Tabletten werden häufig geteilt – aber nicht jede Tablette ist dafür geeignet. „Wenn im Beipackzettel nicht ausdrücklich steht, dass eine Tablette geteilt werden darf, sollte man vor dem Zerbrechen in der Apotheke nachfragen. Eine Bruchkante alleine ist kein Freifahrtschein dafür“, sagte Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Ob eine Tablette teilbar ist, kann selbst bei wirkstoffgleichen Präparaten je nach Hersteller unterschiedlich sein.
„Patienten fragen deshalb besser in ihrer Apotheke nach,
wenn sie zum Beispiel wegen eines Rabattvertrags oder eines Lieferengpasses ein
anderes Medikament als sonst bekommen.“
Feste Arzneimittel wie zum Beispiel Retardtabletten, die
nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker geteilt werden sollen, sind
weit verbreitet: Im Jahr 2018 gaben Apotheken 88 Millionen Packungen ab. Das
entspricht etwa 14 Prozent aller auf GKV-Rezept abgegebenen Fertigarzneimittel.
Benkert: „Wenn eine Tablette, die intakt eingenommen
werden soll, trotzdem geteilt wird, reichen die Folgen von Unwirksamkeit bis
hin zu schwerwiegenden Nebenwirkungen.“ Auch teilbare Tabletten sollten erst
kurz vor der Einnahme geteilt und die Bruchstücke nicht lange aufbewahrt
werden.
Das Teilen ist aus mehreren Gründen nicht
unproblematisch. Bei einigen Tabletten entsteht dabei Staub, dessen Einatmen
riskant ist. Dazu gehören Arzneimittel gegen Krebs- oder Viruserkrankungen und
Vitamin-A-Derivate gegen schwere Hautkrankheiten. Andere Tabletten haben einen
Schutzüberzug, der dafür sorgt, dass ein Wirkstoff nur langsam ins Blut
aufgenommen wird, oder dass sich die Tablette erst im Darm statt im Magen
auflöst. Durch das Brechen verliert er seine Funktion. Es gibt daneben
Überzüge, die die Inhaltsstoffe gegen Licht schützen. Ein Beispiel dafür sind
Tabletten mit Nifedipin gegen Herzerkrankungen.
Text: ©ABDA - Bundesvereinigung Deutscher
Apothekerverbände e. V.