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Magdeburg / ST: Moderne Gesetzesgrundlage für Hilfen für psychisch Kranke

Dienstag, den 3. September 2019

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat einen neugefassten Gesetzentwurf über Hilfen für Personen mit einer psychischen Erkrankung und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) zur Anhörung freigegeben. „Personen mit psychischen Erkrankungen und alle, die auf Grundlage des Gesetzes arbeiten, warten dringend auf die Neufassung“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto) im Kabinett.

Der Hilfecharakter des Gesetzes werde gestärkt. Zentrale Neuerungen betreffen den flächendeckenden Ausbau der Gemeindepsychiatrie, die Stärkung der Rechte von Betroffenen, den Einsatz von Psychiatriekoordinatoren, die Regelung von Zwangsbehandlungen und Fixierungen sowie zur psychiatrischen Versorgungsstrategie. Im Oktober 2017 hatte das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration auf einer Tagung die Eckpunkte des neuen PsychKG über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgestellt und damit den Auftakt für einen partizipativen Prozess des Novellierungsvorhabens gegeben. An der Novelle, so wie sie jetzt vorliegt, haben Fachpersonen aus Bund und Land, die kommunalen Spitzenverbände, Psychiatrieerfahrene und Angehörige mitgewirkt. Parallel wurden mit einem Fachinstitut die psychiatrische Versorgungssituation und die kommenden Bedarfe analysiert.

Grimm-Benne: „Der Gesetzentwurf trägt der Weiterentwicklung der Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung sowie der sich ändernden Angebotsstrukturen in der Versorgung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung Rechnung.“ Darüber hinaus bilde es die notwendige rechtliche Grundlage, um die Vornahme notwendiger Einweisungen – basierend auf akuten psychischen Erkrankungen, die mit einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung verbunden sind – zu ermöglichen.

Mit der Verabschiedung des PsychKG LSA im Jahr 1992 war Sachsen-Anhalt das erste der neuen Bundesländer, das in einem Gesetz die Rechte psychisch kranker Menschen und Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen auf Hilfen und Schutzmaßnahmen entsprechend den wegweisenden Erfolgen der Psychiatriereform und der Psychiatrie-Enquete festschrieb.

Das Gesetz wurde entsprechend den Veränderungen und neuen Anforderungen in der psychiatrischen Krankenversorgung mehrfach aktualisiert.