header-placeholder


image header
image
219 Grafik Anerkennungsverfahren Abschluesse C

Deutlich weniger Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Sachsen-Anhalt 2018 abgeschlossen

Dienstag, den 3. September 2019

2018 wurden in Sachsen-Anhalt insgesamt 393 Verfahren auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse abgeschlossen. Das waren knapp 1/3 weniger Verfahren als 2017 (570). Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, wurden davon 357 berufliche Abschlüsse als vollständig oder eingeschränkt gleichwertig zu einer in Deutschland erworbenen Qualifikation anerkannt. In 36 Fällen wurde der Antrag negativ entschieden.

Der Rückgang erfolgte vor allem bei der Anerkennung medizinischer Gesundheitsberufe. Hier gab es im Vergleich zum Vorjahreswert von 285 weniger positive Entscheidungen. Mit 138 Anerkennungen entfielen trotzdem immer noch die meisten auf diese Berufsgruppe. Den zweitgrößten Anteil mit 66 Fällen hat die Berufshauptgruppe der technischen Forschungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe. Auch hier war die Zahl der Anerkennungen im Vergleich zum Vorjahr (93) rückläufig. In der Berufshauptgruppe der Mechatronik-, Energie- und Elektroberufe stieg die Anzahl von 12 auf 27 Anerkennungen.

Die Ausbildungsstaaten mit den häufigsten anerkannten Abschlüssen waren Syrien (117), die Russische Föderation (30) und die Ukraine (27).

Im Jahr 2018 befanden sich in Sachsen-Anhalt 498 Verfahren auf Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsabschlüsse in Bearbeitung. 195 Anerkennungsverfahren unterlagen dem Landesrecht und 306 Verfahren dem Bundesrecht.

Die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das Anerkennungsgesetz des Bundes trat zum 01. April 2012 in Kraft und regelt die Anerkennung der bundesrechtlich geregelten Berufe. Das Landesgesetz für Sachsen-Anhalt trat am 01.07.2014 in Kraft.