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Was tun bei einem Unfall mit Mietwagen?

Montag, den 2. September 2019

Ratgeber Recht: Beim Crash mit einem Leihwagen gibt es einige Besonderheiten

(djd). Bei einem Unfall mit einem Mietwagen läuft zunächst vieles wie gewohnt: Die Unfallstelle muss abgesichert werden, gegebenenfalls ist Erste Hilfe zu leisten und falls nötig der Notruf zu alarmieren. Danach sollte die Polizei informiert werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann. "Ansonsten kann man sich schnell dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht ausgesetzt sehen", warnt Roland-Partneranwalt Henning Meyersrenken von der Kölner Kanzlei Meyersrenken & Rheingantz. Das gelte im Falle eines Mietwagens im Übrigen auch für leichtere Unfälle wie etwa Parkschäden oder den Kontakt mit einer Laterne.

Im Anschluss ist die Autovermietung über den Unfall zu informieren, mit ihr wird das weitere Vorgehen besprochen. "Zudem sollte man zeitnah die eigene Versicherung kontaktieren", rät Meyersrenken. Tue man dies nicht, sei dies eine Obliegenheitspflichtverletzung, die im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Schadensregulierung durch die Versicherung führe.

Haftpflicht auch bei Mietwagen vorgeschrieben

Für jedes Auto innerhalb Europas ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, also auch für einen Mietwagen. Damit sind alle Schäden abgedeckt, die man mit dem Fahrzeug bei anderen Personen oder an Gegenständen verursacht. Diese Versicherung ist automatisch im Mietwagenangebot enthalten. Ist der Unfallgegner Schuld am Unfall, greift automatisch dessen Haftpflicht.

Für einen Leihwagen kann zusätzlich eine Kasko abgeschlossen werden. Bei einer Teilkasko sind nur Schäden versichert, die durch Außeneinwirkung am Leihwagen entstehen, etwa Diebstahl, Hagel oder Vandalismus. Mit einer Vollkaskoversicherung sind alle Schäden versichert, die durch einen Unfall am Leihwagen entstehen. Hier lässt sich eine Selbstbeteiligung festlegen.

Versicherung nicht doppelt abschließen

Grundsätzlich sollte man darauf achten, dass eine Versicherung nicht doppelt abgeschlossen wird. Wer etwa den Leihwagen über ein Vergleichsportal gebucht und dabei bereits ein Versicherungspaket abgeschlossen hat, kann auf Zusatzversicherungen bei der Autovermietung verzichten. "Bei grob fahrlässigem Verhalten, also etwa bei betrunkenem Fahren, entfällt automatisch jeder Versicherungsschutz. Dies ist auch der Fall, wenn von einem vorsätzlichen Verhalten ausgegangen werden muss", erklärt Henning Meyersrenken. Zwar zahle die Haftpflicht zunächst den Schaden des Dritten, sie wird den Fahrer danach aber dafür in Regress nehmen." Für die vielen Carsharing-Angebote in Deutschland gibt es im Übrigen unterschiedliche Versicherungslösungen, unter www.roland-rechtsschutz.de/blog kann man sich über die Details informieren.


Bild: Wer mit dem Mietwagen in einen Unfall verwickelt ist, sollte grundsätzlich die Polizei informieren, danach die Mietwagengesellschaft und dann die eigene Versicherung.

Foto: djd/Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG/Paolese - stock.adobe.com