Samstag, den 31. August 2019
Landgericht Magdeburg
22 KLs 162 Js 14621/18 (18/18)
Am 14.11.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen mittlerweile 40-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. zuderm muss der Angeklagte 10.000 Eur Schmerzensgeld zahlen. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.07.2019 (4 StR 144/19) verworfen.
Damit steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte am 12.05.2018 in Staßfurt mit einer Stange den damals 16-jährigen Sohn seiner ehemaligen Freundin mehrfach auch gegen den Kopf geschlagen hat. Motiv des Angeklagten war, dass das Opfer bei einem Kellereinbruch Gegenstände des Angeklagten entwendet hatte. Der 16-Jährige wurde schwer verletzt, da er einen Schädelbruch erlitt.