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01 SAN HEUTE

Magdeburg / ST: Entwurf für Teilhabestärkungsgesetz beschlossen

Dienstag, den 20. August 2019

Sachsen-Anhalts Landeskabinett hat dem Entwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt, das neue Vorgaben für die Leistungen des Landes zur Sicherstellung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben in Sachsen-Anhalt macht. Dies betrifft im Land ca. 27.000 Menschen. Hintergrund der Novelle ist das Bundesteilhabegesetz, das die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung außerhalb des Fürsorgesystems der Sozialhilfe fortentwickelt und das stufenweise in Kraft tritt.

Nach dem Landeskabinettwird die notwendige Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet. Fachleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt werden getrennt. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich künftig auf die reinen Fachleistungen. Die existenzsichernden Leistungen der Unterkunft und der Verpflegung sind und bleiben Gegenstand der Sozialhilfe.

Das macht landesrechtliche Anpassungen erforderlich, die mit dem Teilhabestärkungsgesetz des Landes vorgenommen werden. Zugleich wird dort die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass das Land den personellen Mehrbedarf finanziert, der durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Höhe von 1,1 Millionen Euro jährlich entsteht.

In der Novelle werden die Zuständigkeiten zur Ausführung der Eingliederungshilfe in einem neuen Ausführungsgesetz zum Recht der Rehabilitation und Teilhabe des Neunten Sozialgesetzbuchs neu verortet. Es wird die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe vorgesehen und es werden anlasslose Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen von Leistungserbringern in der Eingliederungs- und der Sozialhilfe nach § 128 Abs. 1 SGB IX und § 78 Abs. 1 SGB XII ermöglicht.