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Ehrenamtliche Richter für das Verwaltungsgericht Magdeburg gesucht / bis 30. August beim Landkreis Börde bewerben

Montag, den 19. August 2019

Für die Wahlperiode 2020 bis 2024 werden für das Verwaltungsgericht Magdeburg
ehrenamtliche Richter gesucht. Der Landkreis Börde unterbreitet dazu dem
Verwaltungsgericht Vorschläge. Bürger, die die Voraussetzungen erfüllen und die
Interesse an dieser Arbeit  haben, können sich bis 30. August 2019 beim
Landkreis Börde bewerben. Ehrenamtliche Richter wirken bei der mündlichen
Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der Richter mit.

Die laufende Amtszeit der ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Magdeburg
endet im Februar 2020. In Vorbereitung auf die Neuwahlen erarbeitet der
Landkreis Börde eine Vorschlagsliste. 

Interessenten für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter am
Verwaltungsgericht Magdeburg müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Landkreis Börde haben. Es
darf keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter vorliegen. Zudem darf
auch keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten
amtlich registriert sein.

Mitglieder des Deutschen Bundestages, des Europäischen Parlaments, der
gesetzgebenden Körperschaften eines Bundeslandes, der Bundesregierung oder einer
Landesregierung können nicht in dieses Amt berufen werden. Das betrifft auch
Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht
ehrenamtlich tätig sind, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte,
Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.

Ehrenamtliche Richter sollten ihre Lebenserfahrung, ihre Wertvorstellung, ihr
Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Juristische Kenntnisse
werden nicht benötigt. Gefragt sind soziale und menschliche Kompetenz. Gesunder
Menschenverstand, Berufserfahrung, Menschenkenntnis und
Verantwortungsbewusstsein, eine eigene Meinung vertreten aber auch die anderer
würdigen können und vor allem Unvoreingenommenheit sind Eigenschaften, über die
ein ehrenamtlicher Richter verfügen sollte. Wegen des anstrengenden
Sitzungsdienstes sollten Bewerber auch über eine entsprechende körperliche
Eignung verfügen. 

Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landkreises, die die aufgeführten
Voraussetzungen erfüllen, können sich bis 30. August 2019 beim Landkreis Börde
persönlich oder schriftlich bewerben.

Landkreis Börde / Büro Landrat
Bornsche Straße 2 / 39340 Haldensleben
Telefon: 3904 7240-1214 oder -1302
E-Mail: kreistag-wahlen@boerdekreis.de