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Polizeirevier Börde: Aktuelle Polizeimeldungen

Sonntag, den 18. August 2019

Verkehrsgeschehen

Gurtkontrolle

Am 17.08.2019 wurden in Haldensleben 7 Fahrzeugführer angehalten, da sie ohne Sicherheitsgurt unterwegs waren. Ein in PKW Fahrer benutzte zudem während der Fahrt noch verbotswidrigerweise ein Mobiltelefon.

Fahren unter Drogeneinfluss

Am 17.08.2019 wurde 20:45 Uhr in Haldensleben ein PKW VW Golf angehalten. Die Fahrzeugführerin reagierte während der Kontrolle nervös, so dass Vortests auf Alkohol und Betäubungsmittel durchgeführt wurden. Alkohol konnte nicht nachgewiesen wird, dafür aber die Einnahme von Amphetamin. Es wurde eine Blutprobenentnahme realisiert und die Weiterfahrt untersagt. Gegen die 33-jährige Fahrzeugführerin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Fahren unter Alkoholeinfluss

In Calvörde fiel einer Streifenbesatzung gegen 21:00 Uhr ein Radfahrer auf, welcher ohne Beleuchtung unterwegs war und zedem auch noch telefonierte. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,44 Promille. Der 44-jährige Mann durfte danach sein Fahrrad auf sein nahegelegenes Grundstück schieben und begleitete die Beamten anschließend nach Haldensleben zur Blutprobenentnahme. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

 
Kriminalitätsgeschehen

Nachbarschaftsstreit endet im Polizeigewahrsam

Gegen 09:45 Uhr wurde die Polizei am 17.08.2019 nach Völpke gerufen. Dort wurde eine 63-jährige Frau von ihrem 33-jährigen Nachbarn beleidigt und bedroht, nachdem sie ihn auf seinen unangeleinten Hund ansprach. Zudem warf er auch noch mit Steinen auf ihr Haus, wodurch eine Fensterscheibe beschädigt wurde. Während der Anzeigenaufnahme kam der aufgebrachte Beschuldigte hinzu. Ihm wurde dargelegt, solche Handlungen zukünftig zu unterlassen. Anschließend erhielt er von den Polizeibeamten einen Platzverweis welchem er zögerlich nachkam.

Kurz nachdem die eingesetzten Beamten den Ereignisort verlassen hatten bedrohte der Beschuldigte die Geschädigte erneut. Dieses Mal kam er allerdings nicht so glimpflich davon. Um weitere Handlungen zu unterbinden, wurde der Mann in Verhinderungsgewahrsam genommen. Durch einen Richter wurde die Unterbringung im Zentralen Polizeigewahrsam bis Sonntag früh angeordnet.