August 2019 | Hautkrebs ist häufigste angezeigte
Berufskrankheit auf dem Bau
Der Klimawandel wirkt sich auch auf Beschäftigte im
Freien aus. So ist der weiße Hautkrebs bereits die häufigste angezeigte
Berufskrankheit in der Bauwirtschaft. Allein im Jahr 2018 wurden der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) 2.944 neue Verdachtsfälle
gemeldet.
Im ersten Halbjahr 2019 liegt der Stand nach einer
vorläufigen Auswertung bereits bei rund 1.400 Meldungen - Tendenz steigend.
Immer heißere Sommer, eine sich immer weiter verstärkende UV-Strahlung: Wenn
Beschäftigte nicht entsprechend geschützt sind, kann dies gesundheitliche
Folgen haben.
Der Sonne werden überwiegend positive Eigenschaften
zugesprochen: Vitamin-D-Produzent, Stimmungsaufheller, Energielieferant und
vieles mehr. Doch zunehmend zeigen sich die Schattenseiten: der weiße Hautkrebs
ist auf dem Vormarsch, auch Arbeitsunfälle durch Hitzschlag oder Sonnenstich
nehmen zu.
Die Haut hat ein großes Erinnerungsvermögen - sie
vergisst nichts. Deshalb ist es wichtig, UV-Schutz ernst zu nehmen. Das gilt
auch im Job: „Vielen Beschäftigten ist nicht bewusst, welcher Gefahr sie sich
bei der Arbeit in der Sonne auf der Baustelle aussetzen“, sagt Klaus-Richard
Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. „Hier müssen wir noch stärker
aufklären und sensibilisieren. Entsprechende Präventionsmaßnahmen können Arbeitsunfälle
und Berufskrankheiten verhüten.“ Seit
2015 ist der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Seitdem stiegen die
angezeigten Berufskrankheiten um fast sechs Prozent. Laut Deutscher Krebshilfe
erkrankten in Deutschland im Jahr 2018 insgesamt 99.000 Menschen neu am
Plattenepithelkarzinom oder der Vorstufe zum weißen Hautkrebs, der multiplen
aktinischen Keratose.
Unternehmen und Beschäftigte können hier gegen wirken:
Neben den technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, für die ein
Arbeitgeber sorgen kann, sind dies auch persönliche Maßnahmen wie Sonnenschutz
durch UV-Schutzcremes oder Kleidung.
Der Arbeitsmedizinische Dienst der BG BAU (AMD der BG
BAU) bietet allen Mitgliedsunternehmen Vorsorge für ihre Beschäftigten an. „Mit
unseren Untersuchungen sollen unter anderem Krebserkrankungen verhindert und
frühzeitig erkannt werden. Dazu führen wir jährlich über 500.000
Vorsorgeuntersuchungen durch“, so Dr. Anette Wahl-Wachendorf, Geschäftsführerin
und ärztliche Direktorin des AMD der BG BAU. Zusätzlich hat die BG BAU
gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention der Deutschen
Krebshilfe einen Selbsttest zum Thema Hautkrebs entwickelt. Der Test soll eine
Einschätzung zum individuellen Gefährdungspotential geben und auf mögliche
Faktoren für eine Erkrankung aufmerksam machen.
Die BG BAU engagiert sich mit wirksamen Regelungen und
umfassenden Informationen für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf den
Baustellen. Als Partner der Bauwirtschaft, verwaltet durch die Sozialpartner,
bemüht sie sich um praxisnahe und wirksame Maßnahmen, um die Beschäftigten zu
schützen. Mit Informationskampagnen sensibilisiert sie die Branche, ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vor Ort als Partner den Unternehmen zur
Seite und mit finanziellen Anreizen werden Investitionen in den Arbeitsschutz
gefördert.
Hintergrund Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die die
Bundesregierung in der Berufskrankheiten-Verordnung als solche bezeichnet und
die sich ein Versicherter bei seiner Arbeit zugezogen hat. Als Berufskrankheit
kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der
medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und
denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade
als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Bei Beschäftigten, die im Freien
arbeiten, ist dies beispielsweise die UV-Strahlung.
Bildquelle: Thomas Lucks - BG BAU
Mehr Informationen unter:
www.bau-auf-sicherheit.de/entdecken/selbsttest-hautkrebs