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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Gesundheitsetat für 2020 steigt leicht

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 14. August 2019

  1. Gesundheitsetat für 2020 steigt leicht
  2. Kein Zuschuss bei Qualitätsmängeln
  3. Keine Korrekturbitten des BMG
  4. Wachsende Bedeutung der Heilmittel
  5. Fragen zu chronischer Erkrankung
  6. Datenübermittlung fast vollständig


01. Gesundheitsetat für 2020 steigt leicht

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsetat für 2020 soll den Haushaltsplanungen zufolge leicht ansteigen. Wie aus dem Haushaltsentwurf (19/11800) für das kommende Jahr hervorgeht, sind im Bereich des Bundesministeriums für Gesundheit Ausgaben in Höhe von rund 15,33 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind knapp 20 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr.

Der mit Abstand größte Ausgabenposten entfällt erneut auf den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, der seit 2017 bei 14,5 Milliarden Euro festgeschrieben ist. Über Steuergelder finanziert werden damit die Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, also etwa die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehepartnern sowie Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft. Die Personalausgaben im Einzelplan 15 steigen von rund 267 Millionen Euro auf rund 272 Millionen Euro.

Die Pflegeversorgung ist auch im Haushalt 2020 ein Schwerpunkt. So stehen 80,3 Millionen Euro vor allem für die Förderung privater Pflegezusatzversicherungen sowie eine bessere Pflegeversorgung zur Verfügung, ein Plus von rund 2,6 Millionen Euro im Vergleich zum Etat 2019.

Für die Förderung der privaten Pflegezusatzversicherungen werden allein Mittel in Höhe von rund 56,6 Millionen Euro veranschlagt. Zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger, die Pflegekampagne und die Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland stehen insgesamt 8,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Auf das Kapitel Prävention und Gesundheitsverbände entfallen Ausgaben in Höhe von 63,5 Millionen Euro, rund fünf Millionen Euro mehr als 2019. Für Aufklärungskampagnen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind 13,9 Millionen Euro vorgesehen.

Vier Millionen Euro stehen für Aufgaben im Zusammenhang mit der Migration und Integration im Gesundheitswesen zur Verfügung. Ferner dienen drei Millionen Euro der Bekämpfung von Diabetes mellitus, einer verbreiteten Stoffwechselstörung. Für die Errichtung eines Nationalen Gesundheitsportals sind 4,5 Millionen Euro vorgesehen.

Weitere Mittel des Gesundheitsetats in Höhe von 129 Millionen Euro fließen in die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, rund fünf Millionen Euro mehr als 2019. Modellprojekte zur telemedizinischen integrierten Versorgung und zur Förderung von Testregionen sollen mit 6,5 Millionen Euro gefördert werden.

Für das internationale Gesundheitswesen sind überdies Mittel in Höhe von 121,5 Millionen Euro veranschlagt, knapp elf Millionen Euro mehr als 2019. Die Beiträge an internationale Organisationen schlagen mit 29,5 Millionen Euro zu Buche, davon gehen allein 26,9 Millionen Euro an die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Neben dem Gesundheitsministerium umfasst der Einzelplan 15 auch die Etats der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Robert-Koch-Instituts (RKI).



02. Kein Zuschuss bei Qualitätsmängeln

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Bund will den Ländern bei Qualitätsmängeln in Krankenhäusern finanziell nicht unter die Arme greifen. Die Bundesregierung sei nicht der Auffassung, dass ein Mangel an Finanzmitteln ursächlich sei für das Auftreten von Qualitätsmängeln in Krankenhäusern, heißt es in der Antwort (19/12193) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11761) der Linksfraktion.

Daher komme eine finanzielle Unterstützung der Länder aus dem Bundeshaushalt oder über einen Zuschuss des Bundes nicht in Betracht. Die Länder seien im Übrigen für eventuell fehlende Investitionsmittel selbst verantwortlich.

Um bei Bedarf Strukturverbesserungen in den Kliniken anzugehen und so zu einer besseren Qualität beizutragen, stünden den Ländern auf Antrag auch Mittel aus dem Krankenhaus-Strukturfonds zur Verfügung.



03. Keine Korrekturbitten des BMG

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Das Bundesgesundheitsministerium hat im Februar 2019 in keinem Fall bei Medien um eine Korrektur der Berichterstattung unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe gebeten. Das geht aus der Antwort (19/12211) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/11794) der AfD-Fraktion hervor.

Das Ministerium gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn die von der Behörde veröffentlichten Informationen oder Angaben über die Bundesregierung unzutreffend wiedergegeben würden.



04. Wachsende Bedeutung der Heilmittel

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die zunehmende Bedeutung der Heilmittelerbringer in der Gesundheitsversorgung drückt sich nach Angaben der Bundesregierung auch in den steigenden Verordnungszahlen aus. So sei die Zahl der Verordnungen zwischen 2010 und 2018 von rund 31,2 Millionen auf rund 36,6 Millionen oder um rund 17,5 Prozent gestiegen, heißt es in der Antwort (19/12194) auf eine Kleine Anfrage (19/11768) der Linksfraktion.

Angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Krankheitsbilder sei mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) regelmäßig erstellte Fachkräfteanalyse zeige einen Fachkräftemangel in den Bereichen der Physiotherapie, Logopädie (Sprachtherapie) und Podologie (Fußheilkunde).



05. Fragen zu chronischer Erkrankung

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die Myalgische Enzephalomyelitis (ME) ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/12204) der Grünen-Fraktion. Von der oft schwer verlaufenden chronischen Erkrankung, die auch als Chronic Fatigue Syndrome (CFS) bezeichnet wird, seien in Deutschland etwa 240.000 Menschen betroffen. Die Betroffenen litten an krankhafter Erschöpfung, Schmerzen und Überempfindlichkeit.

Viele Patienten seien bettlägerig und könnten das Haus nicht mehr verlassen. Ihre Versorgungslage sei prekär, denn nur in Berlin und München gebe es ein spezialisiertes Versorgungsangebot.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung statistische Details zu der Krankheit erfahren und fragen, was unternommen wird, um die Versorgung der Patienten zu verbessern.



06. Datenübermittlung fast vollständig

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die über internationale Steuerdatenabkommen für das Jahr 2014 erhaltenen Daten sind nach der Aufarbeitung zu Kontrollmitteilungen vom Bundeszentralamt für Steuern im Fall des FATCA-Abkommens fast vollständig und im Rahmen des Steuerdatenaustausches mit anderen EU-Mitgliedsländern auf Grundlage der EU-Amtshilferichtlinie zu 93,85 Prozent an die Landesfinanzbehörden übermittelt worden. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11989) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11511) mit, die sich nach Missständen bei internationalen Steuerdatenabkommen erkundigt hatte.


Foto: Bundesregierung / Bergmann