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Für Schüler aus dem Landkreis Börde im Schuljahr 2019/20: Information zur Fahrgelderstattung und zu Schülerjahreskarten

Mittwoch, den 14. August 2019

Für den Anspruch auf Erstattung ist das Schulgesetz für Sachsen-Anhalt
maßgebend. Demnach haben im Landkreis Börde wohnende Schüler Anspruch auf
Erstattung der Fahrtkosten je Schuljahr. Wichtig zu wissen: Abrechnungen sind
bis spätestens 30. September eines jeden Jahres für das jeweils zurückliegende
Schuljahr einzureichen. Danach verfällt der Anspruch.

WER HAT ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG DER FAHRTKOSTEN JE SCHULJAHR?

1. ERSTATTUNG DER NOTWENDIGEN KOSTEN

- Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen bis einschließlich den 10.
Schuljahrgang besuchen
- Schüler, die das Berufsvorbereitungsjahr absolvieren
- Schüler, die den ersten Schuljahrgang derjenigen Berufsfachschulen, zu deren
Zugangsvoraussetzungen kein mittlerer Schulabschluss gehört, besuchen, Anspruch
auf Erstattung der Fahrtkosten je Schuljahr

2. ERSTATTUNG DER NOTWENDIGEN KOSTEN ABZÜGLICH EINES EIGENANTEILS VON 100,00
EURO

- Schüler, die die Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien und die Schuljahrgänge
11 bis 13 der Gesamtschulen, Gemeinschaftsschulen und Freien Waldorfschulen, die
Berufsfachschulen, die Fachschulen, Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien
besuchen

Besucht ein Schüler nicht die zuständige Schule, hat er nur Anspruch auf
Erstattung bzw. Entlastung in Höhe der maximalen Fahrtkosten bis zu der für den
Wohnort zuständigen Schule, wenn diese

- mehr als 2,5 km (für Primarstufe)
- mehr als 3,5 km (für Sekundarstufe I)
- mehr als 5 km (für Schüler der Sekundarstufe II)

von der Wohnung des Schülers entfernt ist.

Anspruchsberechtigte Schüler bis einschließlich 10. Schuljahrgang, die ihre für
den Wohnort zuständige Schule des gewählten Bildungsganges besuchen, erhalten
ihre Schülerjahreskarte in den ersten Tagen des Schuljahres 2019/ 2020 in ihrer
Schule.

Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten, Formblätter zur Abrechnung der
Fahrtkosten und der Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte befinden
sich auf der Internetseite des Landkreises Börde.

Sie können auch in den Sekretariaten der Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen,
Gymnasien und Berufsschulen des Landkreises Börde abgeholt werden.