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Verfassungsschutzgesetz Sachsen-Anhalt wird fortentwickelt

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Dienstag, den 13. August 2019

Innenminister Holger Stahlknecht (Foto) hat heute im Kabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verfassungsschutzes und der Sicherheitsüberprüfung im Land Sachsen-Anhalt vorgestellt.  

Insbesondere die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes werden bei den geplanten Änderungen berücksichtigt. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt soll insgesamt auf eine moderne und tragfähige gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Stahlknecht: „Mit der Gesetzesänderung wollen wir auch der rasanten Entwicklung bei den Kommunikationswegen Rechnung tragen. Digitale und elektronische Kommunikationsmittel dringen in nahezu alle Lebensbereiche vor. Hierauf müssen die Sicherheitsbehörden reagieren können, um so die Sicherheitsarchitektur des Landes weiter zu stärken.“

Der Gesetzentwurf greift u.a. folgende Regelungsschwerpunkte auf:

·         Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes: Bei zwei Beratungen des Parlamentarischen Kontrollgremiums (jetziger Name: Parlamentarische Kontrollkommission) ist ein öffentlicher Beratungsteil vorgesehen. Zudem sollen die Mitglieder des Gremiums ermächtigt werden, länderübergreifend mit Mitgliedern anderer Kontrollgremien in Austausch treten zu können.

·         gesetzgeberische Klarstellung, dass Prävention und Wirtschaftsschutz eigenständige Aufgaben des Verfassungsschutzes sind,

·         gesetzliche Rahmenregelungen für den Einsatz von Vertrauenspersonen und Verdeckten Mitarbeitern,

·         Präzisierung der Regelungen zur Informationsübermittlung von der Verfassungsschutzbehörde an die Polizei und an andere Behörden unter Beachtung der einschlägigen Rechtsprechung, Speicherung von Daten analog der bundesrechtlichen Regelung als Voraussetzung der Nutzung gemeinsamer Dateien im Verfassungsschutzverbund,

·         Implementierung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung – deren Einsatz allerdings unter Richtervorbehalt steht –  in den Katalog der nachrichtendienstlichen Mittel.

Darüber hinaus sollen die Regelungen des Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetzes des Landes soweit wie möglich den Vorschriften des Bundes angepasst werden. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich, um einen effektiveren Geheimschutz und möglichst einheitliche Rechtsstandards zu etablieren. Ohne diese Gesetzesnovelle würden sich die rechtlichen Bedingungen der Sicherheitsüberprüfungen beim Bund und im Land Sachsen-Anhalt in nicht hinnehmbarer Weise auseinanderentwickeln.