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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Entwurf für Bundeshaushalt 2020 vorgelegt

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 13. August 2019

  1. Entwurf für Bundeshaushalt 2020 vorgelegt
  2. Spendennachweis soll erleichtert werden
  3. Keine Immobilienangebote in Thüringen
  4. Ampellösung bei Anschlussstelle Frohburg
  5. Extern beauftragte Studien des BMVI
  6. Keine Korrekturbitten des ITZBund
  7. Korrekturbitten des BMVI im Februar


01. Entwurf für Bundeshaushalt 2020 vorgelegt

Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2020 (19/11800) vorgelegt. Demnach soll der Bund im kommenden Jahr 359,796 Milliarden Euro ausgeben können. Gegenüber dem Soll für 2019 steigt der Etat damit um 3,396 Milliarden Euro (+0,95 Prozent).

Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Davon entfallen 327,717 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen (Soll-2019: 325,491 Mrd. Euro) und 22,552 Milliarden Euro auf Verwaltungseinnahmen (Soll-2019: 25,123 Mrd. Euro). Das übrige Finanzierungssaldo in Höhe von rund 9,527 Milliarden Euro soll laut Entwurf durch eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 9,225 Milliarden Euro sowie Münzeinnahmen in Höhe von 0,302 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Eine Nettokreditaufnahme des Bundes ist nicht vorgesehen. Die "für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme" beträgt laut Entwurf 4,929 Milliarden Euro und entfällt komplett auf Finanzierungssalden der Sondervermögen des Bundes.

Im Entwurf werden für das kommende Jahr 39,99 Milliarden Euro als Ausgaben für Investitionen verbucht, rund 1,044 Milliarden Euro mehr als das Soll-2019. Die Personalausgaben des Bundes sollen demnach 2020 von 34,646 Milliarden Euro auf 35,41 Milliarden Euro steigen. Für sächliche Verwaltungsausgaben sind 17,855 Milliarden Euro (Soll-2019: 16,968 Mrd. Euro), für militärische Beschaffung 16,578 Milliarden Euro (Soll-2019: 15,568 Mrd. Euro) und für den Schuldendienst 15,369 Milliarden Euro (Soll-2019: 17,524 Mrd. Euro) vorgesehen. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen um 5,063 Milliarden Euro auf 238,973 Milliarden Euro steigen. Für "Besondere Finanzierungsausgaben" werden für 2020 negative Ausgaben in Höhe von 4,379 Milliarden Euro ausgewiesen.

Den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt berät der Bundestag in erster Lesung vom 9. bis 13. September 2019. Der Haushaltsausschuss wird die Einzelpläne nach aktueller Planung zwischen dem 25. September und 13. November 2019 beraten. Anfang November 2019 wird zudem die für den Bundeshaushalt 2020 maßgebliche Steuerschätzung vorliegen. Die sogenannte Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist für den 14. November 2019 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsgesetzes in der Ausschussfassung ist vom 25. bis zum 29. November 2019 terminiert.



02. Spendennachweis soll erleichtert werden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarf, um das steuerliche Spendennachweisverfahren zu erleichtern. Dies teilt sie in ihrer Antwort (19/11988) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11499) mit. Darin heißt es, das Nachweisverfahren sei derzeit noch überwiegend papiergebunden organisiert. Es werde Handlungsbedarf in der Digitalisierung der Steuerverwaltung gesehen, um Erleichterungen für die Zuwendenden, die Zuwendungsempfänger und die Verwaltung zu schaffen.



03. Keine Immobilienangebote in Thüringen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Der Bund bietet dem Land Thüringen oder den Kommunen in Thüringen derzeit keine leerstehenden Immobilien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zum Kauf an. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11971) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11466) mit, die sich nach dem Immobilienbesitz des Bundes und dem Leerstand in diesen Immobilien in dem Land erkundigt hatte. In der Antwort werden Bundesimmobilien in verschiedenen thüringischen Städten aufgelistet.



04. Ampellösung bei Anschlussstelle Frohburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Anbindung der Staatsstraße 51 (S 51, ehemals B 95) an die Anschlussstelle Frohburg (zur Bundesautobahn 72, A 72) wird laut der Antwort der Bundesregierung (19/11792) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11390) als "signalisierter Knotenpunkt mit Linksversatz ausgebildet". Diese Lösung erfordere die Auflösung des Knotenpunktes in zwei Teilknotenpunkte mit Lichtsignalanlage, heißt es in der Vorlage. Mit Blick auf Verkehrsbedeutung und -belastung, Verkehrsführung und Streckencharakteristik sei diese Lösung "verkehrlich angemessen und wirtschaftlich", schreibt die Bundesregierung.

In ihrer Anfrage hatte die AfD-Fraktion geschrieben, die zuständige Projektmanagementgesellschaft "Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH" (DEGES) habe die Anbindung der S 51 an die Anschlussstelle Frohburg ursprünglich als Kreisverkehr geplant. Dafür habe sich auch der Bürgermeister von Frohburg wiederholt ausgesprochen, heißt es in der Vorlage.



05. Extern beauftragte Studien des BMVI

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (19/11904) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/10922) Studien (Sachverständigengutachten, Evaluationen, Begleitforschungen, demoskopische Untersuchungen, Metastudien etc.) auf, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BVMI) und dessen Ressortforschung sowie sonstige nachgeordnete Behörden seit Oktober 2013 beauftragt haben. Der Vorlage zufolge haben im Ressortbereich des BMVI das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und der Deutsche Wetterdienst (DWD) externe Institutionen mit entsprechenden Studien beauftragt.



06. Keine Korrekturbitten des ITZBund

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) gegenüber Medien geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12001) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11627). Danach gibt das ITZBund lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, "wenn vom ITZBund veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das ITZBund einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet". Seit Einrichtung des ITZBund zum 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018 hat das ITZBund der Antwort zufolge keine entsprechenden Hinweise gegeben.



07. Korrekturbitten des BMVI im Februar

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Um Korrekturbitten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gegenüber Medien im Februar 2019 geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/12154) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/11819). Danach gibt das BMVI lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, "wenn vom BMVI veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und das BMVI einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet". Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, heißt es in der Antwort. Eine solche umfassende Dokumentation werde nicht durchgeführt, "so dass dazu eine Auflistung nicht erstellt werden kann", schreibt die Bundesregierung.


Foto: Bundesregierung / Bergmann