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SAN News

Finanzielle Unterstützung für Waldbesitzende

Dienstag, den 30. Juli 2019


Richtlinie Waldschutz in Kraft - Antragsverfahren ist eröffnet

 

Die neue Waldschutz-Richtlinie zur Bewältigung der massiven Waldschäden sowie der Folgeschäden - verursacht durch rindenbrütende Insekten und Pilze - ist ab sofort in Kraft. Sie soll Waldbesitzende bei der Bewältigung der Schäden, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind, unterstützen. Es stehen 2,5 Millionen an Fördermitteln zur Verfügung.

 

Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind Maßnahmen zur bestands- und bodenschonenden Räumung von Kalamitätsflächen in Verbindung mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen.

 

Gefördert werden unter anderem:

 

  • die Mehrausgaben bei der Aufarbeitung und Räumung von befallenem oder geschädigtem Nutz- und Kalamitätsholz,
  • der Transport von Nutzholz zu Lagerplätzen, von denen kein Stehendbefall zu erwarten ist,
  • die Polterspritzung mit Insektiziden,
  • der Einsatz von Polterschutznetzen,
  • die Neuanlage oder Wiederherstellung von Maschinenwegen zur Erschließung von Schadflächen,
  • die Anlage von Holzlagerplätzen (Trocken- und Nasslagerplätze) sowie
  • Maßnahmen zum vorbeugenden Waldbrandschutz.

 

Waldbesitzende können sich zur aktuellen Schadsituation kostenlos durch den zuständigen Revierleiter des jeweiligen Betreuungsforstamtes des Landeszentrums Wald beraten lassen.

 

Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. 

 

Die Anträge können ab sofort beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.