Hecklingen/OT
Groß Börnecke (Fahren unter Alkoholeinfluss)
In
den frühen Samstagmorgenstunden wurde in der Ortslage Groß Börnecke ein
31-jähriger Skoda-Fahrer kontrolliert. Auf Grund Alkoholgeruches in der
Atemluft des Fahrers wurde ein entsprechender Test durchgeführt. Dieser ergab
einen Wert von 0,78 o/oo. Ein beweissicherer Test in der Dienststelle
bestätigte den Wert. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bernburg
(Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss)
Ein
31-jähriger Ford-Fahrer befuhr Samstag früh die Landstraße zwischen Bernburg
und Baalberge. Im Laufe einer Linkskurve kam er mit seinem Fahrzeug nach rechts
von der Fahrbahn ab, überfuhr einen Leitpfosten und eine Buschgruppe und kam in
der weiteren Folge im Straßengraben zum Stehen. Der Fahrer stand unter
Alkoholeinfluss. Ein Test vor Ort ergab einen Wert von 1,16 o/oo. Eine
Blutprobenentnahme wurde angeordnet und der Führerschein wurde eingezogen. Der
31-jährige muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten.
Schönebeck
(Einbruch in Kindertagesstätte)
Unbekannte
Täter drangen in der Nacht vom Freitag zum Samstag gewaltsam in die
Kindertagesstätte „Knirpsenland“ ein. Durch Einschlagen einer Fensterscheibe
gelangten die Täter ins Objekt. Hier wurden mehrere Räumlichkeiten durchsucht.
Ob die Täter etwas entwendet haben, ist derzeit nicht bekannt. Die
Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer Hinweise zur Tat geben
kann, meldet sich bitte, gern auch telefonisch unter 03471/3790, im
Polizeirevier Salzlandkreis.
Egeln,
Wolmirsleben (Brände)
In
der Nacht vom Freitag zu Samstag kam es zu zwei Bränden im Bereich der Stadt
Egeln/Nord. Zunächst wurde der Brand eines Getreidefeldes in Egeln, Magdeburger
Chaussee, hinter dem dortigen Autohaus bekannt. Hier brannte eine Fläche von
ca. 200 bis 250 m². Kurze Zeit später wurde der Brand einer Scheune in der
Straße Am Wasserturm gemeldet, in welcher Heu und Stroh lagerten. Das Gebäude
wurde dadurch teilweise zerstört.
Weiterhin
kam es im selben Zeitraum zu einem Brand in der Ortslage Wolmirsleben. Hierbei
wurden ein Holzzaun auf einer Länge von ca. 30m sowie Teile des dahinter
befindlichen Getreidefeldes, ca. 1200 m², in Mitleidenschaft gezogen.
In
allen drei Fällen besteht der Verdacht der Brandstiftung. Die Kriminalpolizei
hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen können sich, gern auch telefonisch
unter 03471/3790, im Polizeirevier Salzlandkreis melden.
Hecklingen/OT
Groß Börnecke (Fahren ohne Pflichtversicherung)
In
den Abendstunden des 27.07.2019 wurde ein PKW Lada in der Ortslage Groß
Börnecke, in der Schneidlinger Straße angehalten und kontrolliert. Den Beamten
war aufgefallen, dass an den amtlichen Kennzeichen die Landkreisplaketten
fehlten. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass das Fahrzeug bereits im
letzten Jahr zwangsstillgelegt wurden war. Die 40-jährige Fahrzeugführerin muss
sich nun wegen Fahren ohne Pflichtversicherung verantworten.
Hecklingen/OT
Groß Börnecke (Fahren unter Drogeneinfluss, Fahre ohne Fahrerlaubnis,
Urkundenfälschung, Fahren ohne Pflichtversicherung)
Kurze
Zeit später wurde in Groß Börnecke, in der Straße Bruchtor ein VW Caddy
kontrolliert. Hierbei stellte sich heraus, dass der 34-jährige Fahrzeugführer
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Die Überprüfung des VW ergab, dass das
Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zugelassen ist, die Kennzeichen nicht an dieses
Fahrzeug gehören und die Zulassungsplaketten als auch die HU-Siegel auf den
Kennzeichen selbst aufgeklebt wurden waren. Des Weiteren bemerkten die Beamten
bei dem Fahrzeugführer Anzeichen für Drogenkonsum. Die Kennzeichentafeln wurden
eingezogen und entsprechende Straf- und Bußgeldverfahren gegen den 34-jährigen
eingeleitet.
Aschersleben
(Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Drogeneinfluss, Verstoß Waffengesetz)
Am
27.07.2019, kurz vor Mitternacht, erfolgte eine Geschwindigkeitskontrolle in
Aschersleben, Güstener Straße. Hierbei wurde auf Grund eines Geschwindigkeitsverstoßes
ein 32-jähriger VW-Fahrer angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde
festgestellt, dass dieser zum Einem nicht im Besitz einer erforderlichen
Fahrerlaubnis ist und zum Zweiten ein Haftbefehl gegen ihn besteht. Außerdem
wurde ein Schlagring im Fahrzeug festgestellt und eingezogen. Des Weiteren
hatten die Beamten den Eindruck, dass der Fahrzeugführer unter Einfluss von
Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein Schnelltest vor Ort bestätigte den
Verdacht.
Durch
Zahlung des haftbefreienden Betrages konnte sich der 32-jährige vom Aufenthalt
im Gefängnis freikaufen. Dennoch muss er sich nun wegen Fahren ohne
Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Waffenrecht strafrechtlich verantworten.
Wegen des Geschwindigkeitsverstoßes und dem Fahren unter
Einfluss von Betäubungsmitteln wurden entsprechende Bußgeldverfahren gefertigt.
Bei der eingangs genannten Geschwindigkeitskontrolle wurden 11 Fahrzeugführer auf Grund von Geschwindigkeitsübertretungen angehalten und zur Verantwortung gezogen.