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Sachsen-Anhalt-News: Willingmann: „Die Wirtschaft im Land ist deutlich leistungsfähiger geworden“

csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Dienstag, den 23. Juli 2019


Lohnentwicklung in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Halle die Bruttoentgelte im Vergleich zum Vorjahr um vier Prozent gestiegen. 2018 verdienten Vollzeitbeschäftigte im Schnitt 2.595 Euro brutto pro Monat. Im Länderranking liegt Sachsen-Anhalt damit jetzt vor allen ostdeutschen Flächenländern. Zudem verringerte sich die Lohnlücke zum Westen: Verdienten Beschäftigte in Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 durchschnittlich 77,7 Prozent des gesamtdeutschen Medians, ist der Wert nach Angaben der BA im letzten Jahr auf 78,5 Prozent gestiegen.

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) freut sich über die positive Entwicklung: „Die Wirtschaft bei uns in Sachsen-Anhalt ist in den vergangenen Jahren deutlich leistungsfähiger geworden. Das wirkt sich zunehmend positiv auf die Lohnentwicklung aus. Offenbar haben viele Unternehmen zudem erkannt, dass sie in Zeiten wachsenden Fachkräftebedarfs auch attraktive Arbeitsbedingungen bieten müssen – und dazu gehören eben auch angemessene Löhne. Zu Recht profitieren auch die Beschäftigten von der guten wirtschaftlichen Entwicklung.“ Dass sich so auch die Lohnlücke zum Westen verringert, begrüßt der Minister. Hier seien aber weitere Anstrengungen vonseiten der Unternehmen wie auch der öffentlichen Arbeitgeber erforderlich: „Der Fachkräftebedarf wird auch in den kommenden Jahren anhalten. Insofern muss weiter daran gearbeitet werden, durch angemessene Löhne den Standort zu stärken und insbesondere auch junge Fachkräfte zu motivieren, in Sachsen-Anhalt zu bleiben.“

 
Landesmindestlohn soll Anreize setzen

Aus Sicht des Wirtschaftsministers soll auch das Land die Entwicklung weiter fördern – im Rahmen der geplanten Novelle des Landesvergabegesetzes. Nach den Vorstellungen Willingmanns sollen künftig öffentliche Aufträge für Bauleistungen oder andere Dienstleistungen grundsätzlich nur noch an Unternehmen vergeben werden, die entweder tarifgebunden sind oder sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistungen mindestens das am Ort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu bezahlen. Soweit ein Tarifvertrag bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nicht herangezogen werden kann, soll in Zukunft ein vergaberechtlicher Mindestlohn greifen.

Als Orientierung für die Höhe dieses Landesmindestlohns soll künftig die Entgeltgruppe E1, Stufe 2, des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) dienen. Aktuell würde der Vergabemindestlohn damit bei 10,91 Euro pro Stunde liegen. In den Folgejahren könnte der Mindestlohn in Anlehnung an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst weiter steigen.

Willingmann betont hierzu: „Wenn es uns nicht gelingt, die Lohnlücke weiter zu schließen, wird der Fachkräftemangel zunehmen und das Wirtschaftswachstum in den kommenden Jahren empfindlich abbremsen. Ich werbe deshalb ausdrücklich für die Einführung eines Landesmindestlohns im Rahmen eines Vergabe- und Tariftreuegesetzes. Hierbei geht es nicht nur um faire Bezahlung der Arbeitnehmer, sondern auch um faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen. Einen Unterbietungswettbewerb bei Lohnkosten können wir uns nicht mehr leisten.“

Mehr als die Hälfte aller Bundesländer, darunter auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, hat bereits in den vergangenen Jahren durch Landesgesetz einen Vergabemindestlohn eingeführt.