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SAN Wirtschaft

Regionale Unterschiede beim Lohnkostenniveau - Höchster Wert in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau

Montag, den 22. Juli 2019


In Sachsen-Anhalt lag das durchschnittliche jährliche Arbeitnehmerentgelt je Arbeitnehmer/-in (Lohnkosten) im Jahr 2017 bei 34 466 EUR. 

Überdurchschnittlich fielen die Lohnkosten in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (36 954 EUR), in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) (36 606 EUR), in der Landeshauptstadt Magdeburg (36 259 EUR) und im Saalekreis (36 139 EUR) aus. Nach wie vor konzentrierten sich Arbeitgeber mit höher vergüteten Arbeitsplätzen vor allem in den kreisfreien Städten.

Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalts nach vorläufigen Ergebnissen heute weiter mitteilt, lagen die Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmer/-in in 10 Landkreisen unter dem Niveau des Landes. Nach dem Landkreis Mansfeld-Südharz (31 427 EUR) zählten auch der Altmarkkreis Salzwedel mit 
31 571 EUR und der Landkreis Stendal mit 32 742 EUR zu den Regionen mit den geringsten Lohnkosten. Starken Einfluss auf die Höhe der Lohnkosten haben neben der Beschäftigtenstruktur, z. B. Voll- und Teilzeitbeschäftigte, auch die regional unterschiedlichen Unternehmens- und Wirtschaftsstrukturen.

Den höchsten Anstieg der Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmer/-in gegenüber dem Vorjahr wies mit einem Plus von 4,9 % der Saalekreis aus. Dieses positive Ergebnis resultierte aus einer überdurchschnittlichen Einkommensentwicklung sowohl im Produzierenden Gewerbe als auch im Dienstleistungsbereich. Die Landkreise Harz und Salzlandkreis erreichten mit 4,2 % bzw. 4,1 % ebenfalls hohe Zuwächse. Dazu trug in beiden Landkreisen vor allem der Rückgang der marginalen Beschäftigungsverhältnisse im Dienstleistungsbereich bei.

Im Landkreis Salzwedel stiegen die Lohnkosten mit 0,2 % am geringsten. In diesem Landkreis sank im Produzierenden Gewerbe die Anzahl der Arbeitnehmer, bei gleichzeitigem Anstieg der marginalen Beschäftigungsverhältnisse.

Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebietes beschäftigten Arbeitnehmern/-innen aus den Arbeits- oder Dienstverhältnissen zugeflossen sind. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgeber.