Berlin, Juli 2019. Kontrolle muss sein – vor allem bei so
sensiblen Produkten wie Arzneimitteln. „Jeder Patient hat das Recht auf
einwandfreie Medikamente. Die Qualitätskontrollen in den Apotheken tragen dazu
bei, dass Patienten ihren Medikamenten vertrauen können“, sagt Dr. Andreas
Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.
An jedem Werktag wird in jeder öffentlichen Apotheke
mindestens ein industriell hergestelltes Arzneimittel kontrolliert. Pro Jahr
überprüfen die knapp 20.000 Apotheken damit mehr als sechs Millionen
Stichproben dieser Fertigarzneimittel auf mögliche Qualitätsmängel und dokumentieren
dies genau. Hat der Apotheker einen begründeten Verdacht auf einen
Hersteller-bedingten Qualitätsmangel, informiert er die zuständige Behörde und
die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Im Jahr 2018 meldeten
die Apotheken mehr als 6500 entsprechende Verdachtsfälle an die AMK.
Neben solchen Fertigarzneimitteln überprüfen Apotheker
auch Ausgangsstoffe für individuelle Rezepturen. Bevor sie für die Herstellung
von Rezepturarzneimitteln genutzt werden dürfen, muss in der Apotheke mindestens
die Identität analytisch bestätigt werden. Dazu kombinieren Apotheker oft
mehrere Methoden, wie Mikroskopie, Dünnschichtchromatographie oder eine
Schmelzpunktbestimmung. Geprüft werden die Ausgangsstoffe im eigenen Labor, das
für jede Apotheke verpflichtend vorgeschrieben ist. Für die Prüfung von
Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln stellt die Bundesapothekerkammer den
Apothekenteams Leitlinien und Arbeitshilfen zur Verfügung.
Text - ©ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.
V.