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Bauluecke

Baulandkataster für Haldensleben ist jetzt online

Donnerstag, den 18. Juli 2019


Das Baulandkataster ist jetzt auf www.haldensleben.de (Bauen/Umwelt - Baulandkaster) online. Das Kataster gibteinen Überblick über die Baulandpotentiale für Wohngebäude im Stadtgebiet von Haldensleben und steht zur Einsichtnahme als auch online zur Verfügung.

Ziel des Baulandkatasters ist es, eine flächensparende und nachhaltige Siedlungsentwicklung zu unterstützen. Es macht auf innerstädtische Baulandpotentiale aufmerksam. Die rechtliche Grundlage für das Baulandkataster bildet § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Baulandkataster sind nur wohnbaulich nutzbare Flächen dargestellt, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können. Gewerbeflächen wurden im Baulandkataster nicht erfasst.

Das Baulandkataster soll dazu dienen, interessierte Bürger auf freie und bebaubare Grundstücke in der Stadt Haldensleben hinzuweisen.

Auch nach Veröffentlichung der Baulücke im Baulandkataster können Grundstücke aus der öffentlichen Darstellung nachträglich gelöscht oder aufgenommen werden. Eigentümer wenden sich bitte diesbezüglich an die Abteilung Stadtplanung unter stadtplanung@haldensleben.de oder Fax an 03904 479-399.

Die Stadt Haldensleben erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Daten und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Das Baulandkataster wurde unter Auswertung der in der zuständigen Verwaltung zum Zeitpunkt der Datenerfassung bekannten Daten erstellt. Eine Gewährleistung für die Richtigkeit der veröffentlichten Daten und Aussagen wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere für die Daten und Aussagen zur Bebaubarkeit von Flächen bzw. Grundstücken. Die Aufnahme in das Wohnbaulandkataster begründet keinen Rechtsanspruch auf Bebauung. Um Klarheit zur Bebaubarkeit zu erhalten, sollte beim Landkreis eine Bauvoranfrage gestellt oder eine Baugenehmigung beantragt werden.


Bild: So sieht die Darstellung der Baulücken im Internet aus