Berlin (ots). Arzneimittel einnehmen und hinters Steuer
setzen - das kann mitunter gefährlich werden. Denn sie können die
Fahrtüchtigkeit einschränken. Warum vor der Fahrt ein Blick in die
Packungsbeilage wichtig ist, und wann Sie einen Arzt konsultieren sollten,
erklärt Dr. Matthias Wilken, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen
Industrie e.V. (BPI).
"Lesen Sie unbedingt im Beipackzettel nach, ob Sie
nach der Einnahme eines Arzneimittels am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die
Informationen finden Sie im Abschnitt 'Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum
Bedienen von Maschinen'. Herkömmliche Schmerzmittel wie Ibuprofen oder
Paracetamol sind meist kein Risiko-Faktor. Prüfen Sie dennoch kritisch, ob Sie
in der Lage sind, sicher ein Kraftfahrzeug zu führen", empfiehlt Dr.
Wilken.
Besonders problematisch im Hinblick auf die
Fahrtüchtigkeit sind Schlafmittel, die am Vortag eingenommen wurden. Hier kommt
es auf die richtige Dosierung und den ausreichenden zeitlichen Abstand zwischen
der Einnahme und der Teilnahme am Straßenverkehr an. Apotheker Dr. Wilken:
"Je später die Einnahme von Schlafmitteln erfolgt, desto größer wird das
Risiko, dass sich am nächsten Tag die Müdigkeit noch auf Ihre Fahrtauglichkeit
auswirken kann."
Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie im Akutfall oder als
Chroniker mehrere verschreibungspflichtige Arzneimittel gleichzeitig einnehmen.
Dann sollten Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker über etwaige Auswirkungen auf
die Fahrtauglichkeit sprechen. Kommen zusätzlich noch rezeptfreie Medikamente
dazu, erwähnen Sie auch dies unbedingt. Es können nämlich Wechselwirkungen
auftreten, die sich negativ auf Ihre Reaktionsfähigkeit oder Konzentration
auswirken", sagt Dr. Wilken. "Bei Schwindel, Benommenheit und
Müdigkeit setzen Sie sich bitte auf keinen Fall hinters Steuer."
Text - Original-Content von: BPI Bundesverband der
Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
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