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Wirtschaftsrat: CO2-Bepreisung ohne Mehrbelastung für Bürger und Unternehmen gestalten

Freitag, den 12. Juli 2019


Wolfgang Steiger: Klimaschutz als Treiber für Wachstum und Innovationen nutzen

Berlin, 12. Juli 2019. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. bekräftigt anlässlich der Vorstellung des Sondergutachtens der Wirtschaftsweisen seine Forderung, eine CO2-Bepreisung marktwirtschaftlich, ganzheitlich und grenzüberschreitend zu gestalten. „Das Sondergutachten zeigt ganz klar: Die Einführung einer CO2-Bepreisung ist für Schnellschüsse nicht geeignet. Im Gegenteil gilt es eine CO2-Bepreisung sorgfältig auf ihre ökonomische und ökologische Lenkungswirkung hin zu überprüfen.“, so Wolfgang Steiger (Foto), Generalsekretär des Wirtschaftsrates

Ein CO2-Preissignal für den Ausstoß von Treibhausgasen führt dazu, dass Vermeidungsmaßnahmen zuerst dort umgesetzt werden, wo dies für Unternehmen und Haushalte am günstigsten ist. Es entsteht ein Anreiz für Unternehmen, ihr Know-How für die Entwicklung klimaschonender Technologien einzusetzen. Gleichzeitig werden Investitionen von Haushalten in klimaschonende Produkte angeregt. Eine CO2-Bepreisung befördert darüber hinaus einen technologieoffenen Wettbewerb unter marktreifen Technologien. Sie muss jedoch in eine industriepolitische Gesamtstrategie eingebettet sein, die Klimaschutz gleichrangig zu Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit behandelt und jetzt die Weichen für nachhaltiges Wachstum und Innovationen stellt. Die Ausgestaltung einer CO2-Bepreisung sollte sowohl eine treffsichere Erreichung der internationalen Klimaschutzziele als auch Planungssicherheit für Unternehmen und Haushalte gewährleisten.

Den wirksamsten Ansatz zur CO2-Reduzierung bildet eine europäische Marktlösung, und zwar in Form des Emissionszertifikatehandels. Den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) gilt es in seiner bewährten Funktionsweise auf gar keinen Fall zu beeinträchtigen: Die EU wird auf diesem Weg ihr Ziel erreichen, 43 Prozent der Emissionen in ETS-Sektoren gegenüber 2005 bis 2030 einzusparen.

„Eine CO2-Bepreisung in den non-ETS-Sektoren Wärme und Verkehr gilt es an drei Bedingungen zu knüpfen“, so Steiger: Erstens sollte die europäische Dimension im Blick behalten werden. „Wir brauchen perspektivisch ein europäisches, am besten globales Preissignal zur Reduzierung von CO2-Emissionen“, so der Generalsekretär weiter. Sollten aufgrund der unterschiedlichen Vermeidungskosten in den ETS- und non-ETS Sektoren temporäre CO2-Bepreisungsmaßnahmen ergriffen werden, kann in der Übergangsphase eine befristete, separate CO2-Bepreisung für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt werden. Diese ist perspektivisch mit der Integration in den sektorübergreifenden Emissionshandel wieder abzuschaffen. Eine befristete, separate CO2-Bepreisung in den non-ETS-Sektoren muss von Anfang an möglichst viele EU-Mitgliedstaaten miteinbeziehen. 

Zweitens gilt es, das ineffiziente staatliche Abgabensystem abzulösen, um Mehrbelastungen für Unternehmen und Haushalte zu verhindern. Drittens sollten die generierten Einnahmen Klimainvestitionen in die Breite tragen. Wolfgang Steiger fordert: „Die aus der CO2-Bepreisung generierten Mittel dürfen nicht pauschal im Staatshaushalt aufgehen, sondern müssen in einen zweckgebundenen Fonds für Innovationen und Zusatzinvestitionen in den Klimaschutz fließen“.