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Wirtschaft-News: ver.di und neue Autobahngesellschaft einigen sich auf Manteltarifvertrag

Freitag, den 12. Juli 2019


Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die 
privatrechtliche Autobahn GmbH des Bundes haben am Freitag (12. Juli 
2019) eine Einigung über den Manteltarifvertrag für die zukünftig 
rund 15.000 Beschäftigten sowie über den Tarifvertrag für die 
Nachwuchskräfte der Autobahngesellschaft erzielt. 

"Der Manteltarifvertrag bringt für die von den Ländern zur 
Autobahngesellschaft wechselnden Beschäftigten eine Reihe deutlicher 
Verbesserungen", bewertete Wolfgang Pieper, zuständiges Mitglied des 
ver.di-Bundesvorstands für den öffentlichen Dienst, die Einigung.

Pieper wies insbesondere auf die Einführung eines vollen dreizehnten 
Monatsentgelts für alle Beschäftigten hin. Eindeutig geregelt sei, 
dass Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge bereits bei 
Überschreitung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zustehen. 
Auch seien verbesserte Regelungen bei Höhergruppierungen, bei 
Rufbereitschaft und für Dienstreisezeiten vereinbart. Außerdem würden
alle Beschäftigten bei Erfüllung der qualitativen Unternehmensziele 
eine Bonuszahlung in der Regel in Höhe von 800 Euro erhalten. Bei den
Nachwuchskräften ist es erstmals im Bereich des öffentlichen Dienstes
gelungen, neben den Ausbildungsbedingungen der Auszubildenden nach 
dem Berufsbildungsgesetz auch die ausbildungsintegrierten und die 
praxisintegrierten dualen Studiengänge zu tarifieren. Die 
Studierenden erhalten ein monatliches Studienentgelt in Höhe von 
1.300 Euro. "Das ist ein großer Fortschritt", so Pieper weiter.

"Insgesamt konnte ver.di ein modernes, für die zukünftigen 
Beschäftigten der Autobahngesellschaft attraktives Tarifrecht 
durchsetzen", fasste Pieper das Ergebnis der Tarifverhandlungen 
zusammen. "Den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und 
Kommunen stünde es gut an, die darin enthaltenen tarifpolitischen 
Fortschritte zu übernehmen."

Nach der Einigung vom 5. April 2019 über das 
Eingruppierungsverzeichnis mit den Tätigkeitsmerkmalen, die neben der
Entgelttabelle maßgebend für die Bezahlung der Beschäftigten sind, 
ist damit die tarifvertragliche Regelung der Arbeits- und 
Bezahlungsbedingungen bei der im September 2018 nach Beschluss von 
Bundestag und Bundesrat gegründeten Autobahn GmbH im Wesentlichen 
abgeschlossen. Nur noch die Regelungen für die Überleitung der 
Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 
Bundesländern stünden noch an, so Pieper. Die Verhandlungen darüber 
sollen bis zum 31. August dieses Jahres abgeschlossen werden.