Freitag, den 12. Juli 2019
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die
privatrechtliche Autobahn GmbH des Bundes haben am Freitag (12. Juli
2019) eine Einigung über den Manteltarifvertrag für die zukünftig
rund 15.000 Beschäftigten sowie über den Tarifvertrag für die
Nachwuchskräfte der Autobahngesellschaft erzielt.
"Der Manteltarifvertrag bringt für die von den Ländern zur
Autobahngesellschaft wechselnden Beschäftigten eine Reihe deutlicher
Verbesserungen", bewertete Wolfgang Pieper, zuständiges Mitglied des
ver.di-Bundesvorstands für den öffentlichen Dienst, die Einigung.
Pieper wies insbesondere auf die Einführung eines vollen dreizehnten
Monatsentgelts für alle Beschäftigten hin. Eindeutig geregelt sei,
dass Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge bereits bei
Überschreitung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zustehen.
Auch seien verbesserte Regelungen bei Höhergruppierungen, bei
Rufbereitschaft und für Dienstreisezeiten vereinbart. Außerdem würden
alle Beschäftigten bei Erfüllung der qualitativen Unternehmensziele
eine Bonuszahlung in der Regel in Höhe von 800 Euro erhalten. Bei den
Nachwuchskräften ist es erstmals im Bereich des öffentlichen Dienstes
gelungen, neben den Ausbildungsbedingungen der Auszubildenden nach
dem Berufsbildungsgesetz auch die ausbildungsintegrierten und die
praxisintegrierten dualen Studiengänge zu tarifieren. Die
Studierenden erhalten ein monatliches Studienentgelt in Höhe von
1.300 Euro. "Das ist ein großer Fortschritt", so Pieper weiter.
"Insgesamt konnte ver.di ein modernes, für die zukünftigen
Beschäftigten der Autobahngesellschaft attraktives Tarifrecht
durchsetzen", fasste Pieper das Ergebnis der Tarifverhandlungen
zusammen. "Den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und
Kommunen stünde es gut an, die darin enthaltenen tarifpolitischen
Fortschritte zu übernehmen."
Nach der Einigung vom 5. April 2019 über das
Eingruppierungsverzeichnis mit den Tätigkeitsmerkmalen, die neben der
Entgelttabelle maßgebend für die Bezahlung der Beschäftigten sind,
ist damit die tarifvertragliche Regelung der Arbeits- und
Bezahlungsbedingungen bei der im September 2018 nach Beschluss von
Bundestag und Bundesrat gegründeten Autobahn GmbH im Wesentlichen
abgeschlossen. Nur noch die Regelungen für die Überleitung der
Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16
Bundesländern stünden noch an, so Pieper. Die Verhandlungen darüber
sollen bis zum 31. August dieses Jahres abgeschlossen werden.