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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Aufklärung von Vorwürfen gegen WWF

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 11. Juli 2019

  1. Hilfe für Steuerverwaltungen in Afrika
  2. Aufklärung von Vorwürfen gegen WWF
  3. Landwirtschaftliche Sozialversicherung
  4. Studien des Landwirtschaftsministeriums
  5. Anbau und Vertrieb von Nutzhanf
  6. Kontrolle des Anlandegebots
  7. FDP fragt nach Nandus in Deutschland


01. Hilfe für Steuerverwaltungen in Afrika

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung schätzt die Kooperation mit den regionalen Dachorganisationen für Rechnungshöfe und Steuerbehörden in Afrika, AFROSAI und ATAF, positiv ein. ATAF habe sich durch die deutsche Unterstützung als wichtiges Netzwerk für afrikanische Steuerverwaltungen etabliert und sei von internationalen Organisationen anerkannt worden, um die afrikanische Position in internationalen Fachdiskussionen zu vertreten, schreibt sie in einer Antwort (19/11418) auf eine Kleine Anfrage (19/11009) der FDP-Fraktion.

Die Bundesregierung unterstütze die Netzwerke durch das GIZ-Regionalvorhaben "Good Financial Governance in Afrika", führt sie darin aus. In der ersten Phase des Vorhabens von Dezember 2012 bis Januar 2019 habe der Auftragswert 23,15 Millionen Euro betragen. Im Verlauf dieser Phase seien zusätzlich 6,1 Millionen Euro von der EU im Rahmen einer Kofinanzierung zugesagt worden.

Insgesamt 80 afrikanische Steuerbeamte hätten darüber hinaus den Studiengang "Executive Master on Taxation" erfolgreich abgeschlossen, den ATAF mit deutscher Unterstützung seit 2015 anbiete. Weitere Erfolge seien die Veröffentlichung der African Tax Outlooks des ATAF und der Aufbau des African Tax Research Networks. Die Bundesregierung unterstütze außerdem die Verbesserung des grenzüberschreitenden Austausches von Steuerinformationen.



02. Aufklärung von Vorwürfen gegen WWF

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Vorwürfe gegen den World Wide Fund for Nature (WWF), wonach dieser im Salonga-Nationalpark in der Demokratischen Republik Kongo Wildhüter unterstützt hat, die Wilderer sowie Ortsansässige gefoltert, vergewaltigt und ermordet haben sollen, werden nach Angaben der Bundesregierung derzeit untersucht. Unter anderem habe der WWF International selbt eine unabhängige Kommission unter Leitung der ehemaligen Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen damit beauftragt, schreibt die Bundesregierung in einr Antwort (19/11368) auf eine Kleine Anfrage (19/10529) der AfD-Fraktion. Außerdem habe die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Austausch mit der britischen Rainforest Foundation (RFUK) und dem World Wide Fund for Nature (WWF) Anfang 2019 vereinbart, dass das Institut Congolais pour la Conservation de la Nature (ICCN) und WWF eine Vor-Ort-Untersuchung der Vorwürfe durchführen.

Unabhängig davon hätten die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und KfW eine Studie beauftragt, die die menschenrechtlichen Herausforderungen beim Schutzgebietsmanagement im fragilen Kontext des Kongobeckens erfassen und Handlungsempfehlungen für die Verankerung von menschenrechtlichen Standards bei künftigen Projekte erarbeiten soll. Die Bundesregierung betont darüber hinaus, dass sie die nationalen Parkbehörden und den WWF "unerzüglich" zur lückenlosen Aufklärung der Vorwürfe aufgefordert habe. Mittelauszahlungen durch die KfW seien bis zur zufriedenstellenden Klärung ausgesetzt worden.



03. Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die landwirtschaftliche Sozialversicherung bietet den Landwirten und ihren Familien finanziellen Schutz bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitsunfällen. Als berufsständisch geprägtes Sondersystem sei sie darauf ausgerichtet, die besonderen Belange selbständiger Landwirte bei ihrer sozialen Absicherung zu berücksichtigen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft sozial zu flankieren. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/11317) auf eine Kleine Anfrage (19/10978) der AfD-Fraktion zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) hervor. Dazu heißt es weiter, dass sich der Gesetzgeber bei Schaffung der landwirtschaftlichen Krankenversicherung bewusst dafür entschieden habe, die Landwirte, ihre Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen im Rahmen dieses Sondersystems mit einer Versicherungspflicht in die gesetzliche Krankenversicherung einzubeziehen. Grund hierfür sei unter anderem ein damals besorgniserregend schlechter Gesundheitszustand der bäuerlichen Bevölkerung gewesen. Die Absicherung gegen die finanziellen Folgen des Risikos Krankheit sei zuvor ausschließlich in Eigenvorsorge erfolgt.



04. Studien des Landwirtschaftsministeriums

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dessen nachgeordnete Behörden haben seit Oktober 2013 etliche Studien zu unterschiedlichen Fragestellungen in Auftrag gegeben. Das geht aus der Antwort (19/11319) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/10932) der FDP-Fraktion hervor. Soweit die Studien in die Gesetzgebung eingeflossen seien, könne dies der jeweiligen Begründung des Regierungsentwurfs entnommen werden, heißt es weiter in der Antwort.



05. Anbau und Vertrieb von Nutzhanf

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Derzeit gibt es keinen Anlass, den Agrarrohstoff Nutzhanf aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) zu streichen, um den Anbau und Vertrieb zu erleichtern. Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen seien bei Vorliegen bestimmter Ausnahmevoraussetzungen im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bereits vom allgemeinen Verkehrsverbot ausgenommen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/11377) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10604) zur Rolle des Nutzhanfs als Agrarrohstoff hervor. Darin heißt es weiter, dass die Voraussetzung für den Anbau in EU-Ländern zertifiziertes Saatgut von Sorten sei, die im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten aufgeführt sind. Darüber hinaus dürfe ihr Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) 0,2 Prozent nicht übersteigen und der Verkehr müsse gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen. Insofern könne THC-armer Nutzhanf als landwirtschaftliche Nutzpflanze eingesetzt werden und dem Marktpotential des Rohstoffs Hanf werde damit Rechnung getragen. Zugleich werde ein angemessener sowie notwendiger Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleistet.



06. Kontrolle des Anlandegebots

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Die elektronische Fernüberwachung mit Kamerasystemen auf Fischereifahrzeugen kann eine effektive Methode zur Überwachung des Rückwurfverbotes zur Kontrolle der Einhaltung des Anlandegebots auf See sein. Das stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/11378) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/10605) zur Transparenz bei Kontrollen in der deutschen Fischerei fest. Aus diesem Grund sollen in die Beratungen über die Novelle der Fischereikontrollverordnung die Erfahrungen anderer Länder mit der elektronischen Fernüberwachung einfließen. Um EU-weit gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen, müsse der Einsatz solcher Systeme durch EU-Recht geregelt werden, heißt es in der Antwort weiter.



07. FDP fragt nach Nandus in Deutschland

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die einzige freilebende Nandu-Population in Europa befindet sich im Westen Mecklenburg-Vorpommerns. Die Laufvögel stammen ursprünglich aus Südamerika und sind in Deutschland geschützt. Die Abgeordneten der FDP-Fraktion wollen deshalb von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/11402) wissen, wie sich die Population in den Jahren 2014 bis 2019 entwickelt hat. Die Liberalen interessiert darüber hinaus, ob die Aufnahme des Nandus in das Jagdrecht als sinnvoll erachtet wird und welcher Schutzstatus für die Tiere angemessen ist. Darüber hinaus soll ein Konzept für den Fall vorgestellt werden, wenn sich die Anzahl der Laufvögel in absehbarer Zeit deutlich vergrößert.


Foto: Bundesregierung / Bergmann