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SAN Heute

Denkmalrat des Landes übergibt Memorandum an Kulturminister Robra

Donnerstag, den 4. Juli 2019


Der Denkmalrat des Landes Sachsen-Anhalt hat heute im Rahmen seiner regulären Sitzung ein Memorandum an Staats- und Kulturminister Rainer Robra überreicht. Das 70 Seiten umfassende Werk enthält Empfehlungen für das Land im Umgang mit dem Denkmalschutz und der Archäologie.

Robra dankte dem Denkmalrat für seine Arbeit: „Der Landesdenkmalrat ist in Sachsen-Anhalt eine wichtige Institution mit herausragender Fachkompetenz. Unsere einzigartige Kulturlandschaft ist identitätsstiftend und muss für künftige Generationen bewahrt werden. Es ist der Landesregierung daher ein wesentliches Anliegen die Stellung der Denkmalpflege zu stärken und das Interesse an historischer Bausubstanz und seiner Bewahrung zu heben. Die Arbeit des Rates kann beim Erreichen dieser Ziele gar nicht hoch genug geschätzt werden.“

Der Vorsitzende des Denkmalrates Prof. Dr. Rudolf Lückmann von der Hochschule Anhalt erklärte bei der Übergabe: „Der Landesdenkmalrat hat seine Aufgabe wahrgenommen und dem Minister eine Broschüre als Arbeitshilfe zugearbeitet. Sachsen-Anhalt gehört zu den geschichtsträchtigsten Ländern Deutschlands. Es müssen Kompromisse gefunden werden, die Anliegen von Eigentümern entgegenkommen, aber unserer Nachfahren die Werte ihrer Identität sichern. Dazu möchte die Broschüre einen Beitrag leisten.“

Das Memorandum richtet sich an Denkmalbehörden sowie Institutionen und Personen, die sich mit Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archäologie beschäftigen. Oberste Denkmalbehörde des Landes ist die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur. Zu den Empfehlungen des Rates zählen u.a. eine Anpassung der Förderinstrumente, eine Verbesserung der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter sowie Maßnahmen zur Stärkung der Akzeptanz des Denkmalschutzes. Weiterführende Informationen sowie das Memorandum können der Webpräsenz www.kultur.sachsen-anhalt.de entnommen werden.


Hintergrund

Der 13 köpfige Landesdenkmalrat wird durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur berufen und tritt mindestens halbjährig zusammen. Ihm gehören Sachverständige aus den Bereichen Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archäologie sowie Vertreter anderer von Denkmalschutz und Denkmalpflege berührter Bereiche an. Aufgabe des ehrenamtlich tätigen Denkmalrates ist es, Anregungen und Empfehlungen bei Grundsatzentscheidungen in den Denkmalschutz betreffenden Bereichen zu geben. Die Denkmalbehörden sind verpflichtet, die Empfehlungen des Denkmalrates in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.