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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Ja zum Gesetz zu Energiedienstleistungen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 26. Juni 2019

  1. Ja zum Gesetz zu Energiedienstleistungen
  2. Agrarausschuss für Landwirtschaft 4.0
  3. Artenschutz-Antrag angenommen
  4. Änderung des Hochschulrahmengesetzes
  5. FDP will Gründungen erleichtern
  6. Nationale Dekade für Alphabetisierung


01. Ja zum Gesetz zu Energiedienstleistungen

Wirtschaft und Energie/Ausschuss

Berlin: (hib/PEZ) Der Wirtschaftsausschuss hat am Mittwoch für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Energiedienstleistungen gestimmt. Die Abgeordneten votierten mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU, CSU und SPD für den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" (19/9769) in geänderter Fassung. Diesem zufolge sollen Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Das Gesetz sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 500.000 Kilowattstunden einzuführen. Bei Unternehmen, die darunter fallen, reiche eine Art Mini-Audit.

Ferner wurden in der geänderten Fassung Verschärfungen bei den Bedingungen von Power-to-X-Lösungen zurückgenommen. "Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, nach Beratung mit den Stakeholdern einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die Rahmenbedingungen für den Einsatz von "Power to X" insgesamt gestaltet werden können", heißt es zur Begründung. Thematisiert wurde in Zusammenhang mit der Novelle auch das Thema Mieterstrom, bei dem die Ziele bisher nicht erreicht wurden. Nun hieß es von Ministeriumsseite, auf Basis einer für Ende September erwarteten Evaluation würden Nachbesserungen erarbeitet, die noch im Herbst vorliegen sollen.

Grundsätzlicher Hintergrund der Novelle ist europäisches Recht, an das bestehende Regelungen angepasst werden sollen. Energieaudits mussten erstmals 2015 durchgeführt und müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Erfahrungen hätten nun die Notwendigkeit gezeigt, Unternehmen zu entlasten, für die ein Energieaudit nicht kostenwirksam ist, begründet die Bundesregierung ihre geplanten Schritte. In dem Gesetzentwurf schärft sie außerdem Anforderungen an das Audit und verpflichtet Energieberater zu Fortbildungen. Auch soll das Vorgehen transparenter werden.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion hob die zuletzt erzielten Kompromisse hervor, etwa bei der Höhe der Bagatellgrenze und dem Aufgreifen des Mieterstromthemas. Ein SPD-Abgeordneter ergänzte, der Entwurf belege die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung. Die Energiewende werde vorangetrieben. Seiner Fraktion sei besonders der Mieterstrom und Nachbesserungen dabei am Herzen gelegen.

Ein FDP-Abgeordneter sagte, seine Fraktion begrüße die Rücknahme der Verschärfungen für Power-to-X-Lösungen. Ansonsten enthalte das Gesetz jedoch Regelungen, die nicht zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen beitragen würden. Die Links-Fraktion regte an, Ausnahmen bei den Netzentgelten für Power-to-X nur dort zu erlauben, wo tatsächlich Stromüberschuss produziert werde und fragte nach entsprechenden gesetzlichen Regelungsmöglichkeiten. Eine Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließlich befand, das Gesetz komme zu spät, der Prozess erscheine hektisch. Ihrer Ansicht nach wäre es außerdem besser, auch bei der Betrachtung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) Ausnahmen von der Höhe des Energieverbrauchs abhängig zu machen. Ein Abgeordneter der AfD-Fraktion schließlich zweifelte die Effizienz der Maßnahmen und den Sinn des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes als solches an. Die hohen Strompreise würden Haushalte ohnehin zum Sparen motivieren, sagte er.



02. Agrarausschuss für Landwirtschaft 4.0

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochmorgen mehrheitlich einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Nutzung der Chancen der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Landwirtschaft 4.0 (19/10147) befürwortet. Damit sprach sich das Gremium unter Zustimmung durch die AfD bei Enthaltung der übrigen Oppositionsfraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für die Annahme der Vorlage im Plenum aus. Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, den Breitbandausbau im ländlichen Raum zu intensivieren, um die Präzisionslandwirtschaft auf allen Äckern, Wiesen sowie eine moderne multifunktionale Forstwirtschaft in den Wäldern zu ermöglichen, die digitale Spaltung in Deutschland zu überwinden sowie den flächendeckenden Ausbau von LTE-Netzen zu beschleunigen und darauf aufbauend 5G spätestens mit der Vergabe von Flächenfrequenzen ab dem Jahr 2025 in die Fläche zu bringen.

Des Weiteren soll gemeinsam mit den Bundesländern geprüft werden, wie Wetter-, Boden- und andere Geodaten sowie relevante Betriebsmitteldaten und GAP-Anträge auf der Grundlage des Geodatenzugangsgesetzes und des e-Government-Gesetzes den Bürgern und insbesondere den Landwirten sowie den Waldeigentümern grundsätzlich kostenlos und unter Wahrung des Datenschutzes zur Verfügung gestellt werden kann. Einheitliche Kritik äußerten die Oppositionsfraktionen hinsichtlich des Breitbandausbaus auf dem Land. Die Union regiere seit rund 14 Jahren und habe in dieser Hinsicht kaum etwas bewirkt.

Die AfD bezweifelte, ob die Bereitstellung von offenen technologischen Plattformen durch den Staat in Konkurrenz zu den "großen Playern" in der Landwirtschaftsbranche überhaupt eine Chance habe und den Landwirten dadurch ein Mehrwert entstehe. Die FDP begrüßte, dass die Koalition den Antrag vorlegt, monierte aber eine ungenügende thematische Tiefe. Nach Ansicht der Liberalen seien unter anderem die Ausführungen zur Ausgestaltung einer sogenannten "Masterplattform" zu vage. Die Linksfraktion kritisierte, dass mit den neuen Technologien erhebliche finanzielle Belastungen für kleine und mittlere Betriebe verbunden seien. Eine Antwort darauf, wie kleine Unternehmen das bezahlen sollen, gebe das Papier nicht. Ein Punkt, den auch die Grünen monierten. Außerdem könne aus der Vorlage keine ökologische Ausrichtung im Hinblick auf die Nutzung neuer Technologien in der Landwirtschaft herausgelesen werden. Das dürfe aber nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden.



03. Artenschutz-Antrag angenommen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen einen Antrag von CDU/CSU und SPD zum Artenschutz (19/10148) mehrheitlich angenommen. Eine Vorlage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/10186) fand keine Mehrheit. Die abschließende Beratung der Anträge im Plenum ist für Donnerstag ohne Debatte vorgesehen.

Beide Anträge enthalten unter anderem Forderungen zur anstehenden Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). Die Konferenz hätte eigentlich vom 23. Mai bis 3. Juni 2019 in Sri Lanka stattfinden sollen. Das Treffen wurde aber in Folgen der Terroranschläge am Ostersonntag in dem Land verschoben. Die Konferenz soll nun vom 17. bis 28. August 2019 in Genf stattfinden.

In der Diskussion im Ausschuss betonten Vertreter aller Fraktionen die Bedeutung des Artenschutzes und verwiesen darauf, dass etwa beim Schutz der Elefanten und Nashörner gehandelt werden müsse. Ein Vertreter der SPD-Fraktion bat die Bundesregierung, bei der Vertragsstaatenkonferenz auch auf Reptilien und Amphibien zu achten. Eine Vertreterin der Grünen kritisierte, dass der Koalitions-Antrag "zu kurz springe", etwa bei nationalen Handelsbeschränkungen. Ein Vertreter der Union wiederum kritisierte am Grünen-Antrag, dass beispielsweise das geforderte pauschale Importverbot für Wildfänge zu undifferenziert sei. Ein Vertreter der AfD-Fraktion kritisierte den Koalitions-Antrag als nicht weitreichend genug und mahnte ein stärkeres Vorgehen gegen kriminelle Kartelle beim Elfenbeinhandel an. Eine Vertreterin der FDP-Fraktion sagte, dass man sich zwar im Ziel einig sei, Koalition und Grüne aber zu sehr auf einen Top-Down-Ansatz setzten. Ein Vertreter der Fraktion Die Linke sagte, der Koalitionsantrag sei zwar "nicht schädlich", verbessere aber auch nichts. Der Linken-Vertreter stellte sich hinter den Grünen-Antrag und forderte, bei der Regulierung des Wildtierhandels auf eine Positivliste zu setzen.

Der Koalitionsantrag passierte den Ausschuss mit Stimmen der einbringenden Fraktionen. Linke und FDP enthielten sich, AfD und Grüne stimmten gegen die Vorlage. Die Koalitionsfraktionen stellen in ihrem Antrag beim Schutz von Elefanten und Nashörnern und dem Kampf gegen illegalen Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenprodukten weiterhin dringenden Handlungsbedarf fest. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich bei der Vertragsstaatenkonferenz "gegen jegliche Lockerung des Schutzes von Elefanten- und Nashornpopulationen und gegen die Lockerung geltender Handelsverbote für diese Tierarten und aus ihnen hergestellte Produkte zu positionieren". Im Rahmen von CITES soll sich die Bundesregierung zudem dafür einsetzen, den Prozess zur Erarbeitung von nationalen Elfenbeinaktionsplänen fortzuentwickeln und zu stärken. Zudem konstatiert der Antrag Handlungsbedarf auf EU-Ebene. Union und SPD fordern beispielsweise ein Verbot des Handels mit rohem und verarbeiteten Vorerwerbs-Elfenbein in der EU sowie eine weitere Beschränkung des europäischen Exports von verarbeiteten Vorerwerbs-Elfenbein.

In dem mit Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung von AfD- und FDP-Fraktion sowie Zustimmung der einbringenden Fraktion sowie der Linken abgelehnten Grünen-Antrag fordert die Fraktion beispielsweise, bei der Vertragsstaatenkonferenz grundsätzlich Anträge auf Aufnahme von Tieren in die Anhänge I und II zu unterstützen. Die Bundesregierung solle sich zudem für einen strengeren Schutz von Elefanten, afrikanischen Löwen sowie asiatischen Großkatzen einsetzen. Auf Ebene der Europäischen Union sind nach Auffassung der Grünen ein grundsätzliches Verbot von Importen von Wildfängen und ein umfassendes Importverbot für Jagdtrophäen notwendig. Zudem soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, "gewerbliche Tierbörsen für Wildtiere sowie den Verkauf von Wildfängen über Tierbörsen zu untersagen".



04. Änderung des Hochschulrahmengesetzes

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (19/10521) vorgelegt, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem Urteil vom 19. Dezember 2017 (BVerfGE v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a.) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt hat. Von dem Urteil betroffen ist - neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung - auch der Regelungsgehalt des § 32 Hochschulrahmengesetz (HRG). Diesen Punkt wie auch den Antrag der FDP "Ein modernes Kapazitätsrecht für eine zukünftige Hochschullehre" (19/10620) und den Antrag der Linken "Hochschulzulassung öffnen und gerecht gestalten" (19/10623) beriet der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am Mittwochvormittag.

In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts will der Bund § 32 HRG aufheben und somit einheitliche Regelungen der Länder bei der Zulassungsbestimmungen für Studierende ermöglichen. Die Vertreter von CDU/CSU und SPD lobten die Gesetzesänderung, da so ein Flickenteppich von 16 unterschiedlichen Regelungen durch 16 Bundesländer vermieden worden sei. Das sah insbesondere auch der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen so. Er machte noch mal deutlich, dass das Hochschulrahmengesetz seit der Föderalismusrefom von 2005 zwar ein Schattendasein führe, aber es dennoch gut sei, dass es das Gesetz weiterhin gebe, da es immer noch einen bundeseinheitlichen Rahmen schaffe. Auch die FDP begrüßte den Regierungsentwurf, da er bei der geteilten Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern nun mehr Klarheit schaffe. Auch der Vertreter der AfD äußerte sich überwiegend positiv zu dem Entwurf. Die Vertreterin der Linken kritisierte, dass der Bund sich bei dem Gesetzentwurf nun so weit zurück ziehe, dass der "Ball im Feld der Länder" liege und somit die Hochschulen mehr Rechte bekämen, während die Reche der Studenten geschmälert werden würden. In ihrem Antrag hatte die Fraktion geschrieben: "Da die tatsächlich bestehenden Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen, den wesentlichen Grund für Zulassungsbeschränkungen und das Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage nach Studienplätzen darstellen, muss angesichts der beschränkten Finanzmittel der Länder bundesseitig für ausreichende Mittel zum Ausbau der Hochschulen gesorgt werden."

Die Vertreterin der Linken forderte zudem, die Hochschulzulassungen gerecht zu gestalten. Die Auswahlverfahren der Hochschulen, Studierfähigkeitstests und insbesondere Gespräche und andere mündliche Verfahren bei der Auswahl von Studienbewerbern öffneten sozialer Selektion auf Grundlage habitueller Präferenzen Tür und Tor. Die FDP lehnt den Antrag der Linken ab, da sämtliche Zulassungskriterien jenseits des Abiturs entfallen sollen. "Das ist leistungsfeindlich und zutiefst ungerecht", sagte der Vertreter der FDP. Ähnlich argumentierten auch die Vertreter der anderen Fraktionen. Die Vertreterin der SPD sagte, dass es bei der Zulassung eine Ausgewogenheit zwischen verschiedenen Kriterien geben müsste.

Die FDP drängt in ihrem Antrag auf die Änderung des Kapazitätsrechts. Das Kapazitätsrecht regelt an den Universitäten die Zahl der bereitgestellten Studienplätze. Trotz veränderter Anforderungen an hochschulische Bildung basiere die Vergabe von Studienplätzen und die Finanzierungslogik der Hochschulen immer noch auf dem Kapazitätsrecht der 1970er Jahre. Dies verhindere sowohl wirksame Investitionen in bessere Betreuungsverhältnisse als auch in innovative Studienformate jenseits klassischer Vollstudiengänge. Vor allem der Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen lehnte den Antrag entschieden ab und sagte, der Antrag hinterließe ihn "ratlos", da sämtlich aktuellen Diskurse zu dem Thema im Antrag nicht einmal genannt werden würden.



05. FDP will Gründungen erleichtern

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Der Bundesregierung mangelt es an Motivation, Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse sinnvoll in den Rahmen moderner Technologien einzubauen. Das schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/11053). Die Transformation von analogen zu digitalen Prozessen gehe nur schleppend voran. Die Bundesregierung werde ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht. Wenn die Bundesregierung und die Verwaltung an ihren bürokratischen Prozessen festhalten würden, dann sei das Risiko groß, dass auch viele Bürgerinnen und Bürgern an dem gewohnten Umfeld festhalten. Für Gründer sei das extrem unattraktiv.

Di FDP fordert entsprechend eines "First Mover Advantage" zu agieren und die Umsetzung und den Transfer von (Zukunfts)Technologien und Innovationen in den sm@rten Alltag zu ermöglichen und zu fördern. Gründerinnen und Gründer mit innovativen Ideen im Technologiesektor werde der Zugang zum Markt und zum Verbraucher erschwert. Eine Technologie, die nicht angewandt werde, erziele keine Marktreife. Technologische Anwendungen, die nicht zugelassen sind oder für die keine Rahmenbedingungen existieren, würden nicht zum Produkt und können nicht verkauft werden. Die Hemmschwelle für Investitionen und Wagniskapital sei hoch.

Ferner möchte die FDP, dass ein sogenanntes Innovationsprinzip eingeführt wird. Zukünftig sollen Chancen und Risiken bei Gesetzgebungsverfahren und Behördenentscheidungen miteinander abgewogen werden. Das Vorsorgeprinzip soll ausdrücklich nicht ersetzt, allerdings um die Frage ergänzt werden: Was geschieht betriebswirtschaftlich, wenn Deutschland beispielsweise eine bestimmte Technologie nicht fördert? Welche Chancen bleiben durch die Nichtbenutzung verwehrt?

Ferner möchte die FDP, dass die Bundesregierung zusammen mit dem Deutschen Bundestag eine Vorbildfunktion einnimmt und konsequent auf neue Technologien wie Maschinelles Lernen oder Dis-tributed-Ledger-Technologie setzt und diese in ihren internen Prozessen zu verwendet. eGovernment soll ab sofort auch eAdministration sein.



06. Nationale Dekade für Alphabetisierung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/ROL) Um jedem Menschen weltbeste Bildung zu ermöglichen, muss der Zugang zu einer erfolgreichen Grundbildung gesichert sein. Diese ist Grundlage jeder weiterführenden Bildung und damit die Basis für wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Zur Grundbildung gehört die Alphabetisierung. Das schreibt die FDP in ihrer Kleinen Anfrage (19/10943). Während der primäre Analphabetismus in westlichen Industrienationen kaum noch eine Rolle spiele, stelle die geringe Literalität (Lese- und Schreibfähigkeit) auch in Deutschland noch immer ein Problem dar. Allein in Deutschland seien laut der LEO Studie 2018 etwa 6,2 Millionen Menschen zwischen 15 und 64 Jahren gering literalisiert.

Die FDP möchte gerne wissen, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2011 die Zahl der gering literalisierten Erwachsenen in Deutschland verändert hat und welche Unterschiede es aus Sicht der Bundesregierung zwischen der LEO Level-One Studie aus dem Jahr 2010 und der zweiten Level-One Studie 2018 gibt. Zudem fragt die FDP, wie sich seit 2011 die Zahl der Betroffenen entwickelt hat, die sich in Grundbildungsmaßnahmen befinden. Ferner interessiert die Fraktion, wie die Bundesregierung das Ergebnis der LEO-Studie 2018 bewertet, dass nur 0,7 Prozent der gering literalisierten Personen an Weiterbildungsangeboten aus dem Bereich Grundbildung und Alphabetisierung teilnehmen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann