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Aus dem Gerichtssaal: Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

Samstag, den 15. Juni 2019


1. Das Urteil der 2. Strafkammer vom 17.05.2019 gegen zwei afghanische Staatsangehörige ist rechtskräftig. Die Kammer hatte aufgrund des Tatgeschehens vom 08.09.2018 in Köthen, bei dem der Geschädigte an einem plötzlichen Herztod verstarb, gegen die Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Jugendstrafen von einem Jahr und acht Monaten bzw. einem Jahr und fünf Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen einen der Täter hat es ferner die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Beide Angeklagten haben ihre hiergegen gerichteten Revisionen zurückgenommen.   2 Ks 115 Js 19456/18

 
2. Vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht beginnt am 25.06.2019 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen dann 38-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Dessau-Roßlau, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er am 31.01.2019 in einer Wohnung in Dessau in stark alkoholisiertem Zustand den Geschädigten unvermittelt hinterrücks mit einem Küchenmesser angegriffen und ihm zwei Stiche in Brust und Rücken versetzt haben. Die Verletzungen waren lebensbedrohlich und führten zu einer inkompletten Querschnittslähmung. Tatmotiv sollen vermeintliche Geldschulden des Opfers gewesen sein. Die Hauptverhandlung wird am 15.07. und 16.07.2019 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   2 Ks 111 Js 2984/19