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Ehrenamtliche Vormünder in Magdeburg gesucht / Infoabend am 19. Juni

Mittwoch, den 12. Juni 2019


Otto vertritt Kinder und Jugendliche

In Magdeburg werden ehrenamtliche Vormünder für junge Menschen gesucht. Seit 2015 hat das Jugendamt der Landeshauptstadt gute Erfahrungen mit ehrenamtlichen Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Ausländer gemacht. Deshalb soll das Engagement in diesem Bereich ausgebaut und für junge Menschen unabhängig von ihrer Herkunft ehrenamtliche Vormünder gewonnen werden. Am 19. Juni sind alle Interessierten um 18.00 Uhr in das Roncalli-Haus in der Max-Josef-Metzger-Straße 12/13 eingeladen, um nähere Informationen zum Thema Vormundschaft zu erhalten.
 
Für wen werden Vormünder gesucht?

Jedes Jahr wird für rund 80 Kinder und Jugendliche aus Magdeburg ein Sorgeberechtigter gesucht, weil die Eltern das Sorgerecht nicht ausüben können. Die Gründe hierfür sind vielfältig – mitunter sind die Eltern nicht in der Lage, das Sorgerecht auszuüben, weil sie ihr Kind nicht selbst erziehen können. Oder junge Menschen kommen als Unbegleitete Minderjährige Ausländer nach Magdeburg und benötigen einen Sorgeberechtigten vor Ort. Für einige dieser jungen Menschen werden ehrenamtliche Vormünder gesucht.
 
Die Vormundschaft kann entweder vom Jugendamt, von einem Verein oder von einem ehrenamtlichen Vormund geführt werden. Eine individuelle Vormundschaft durch einen ehrenamtlichen Vormund ist in der Regel besser für den jungen Menschen. Ehrenamtliche haben mehr Zeit, um auf seine Bedürfnisse einzugehen und für ihn ein individueller Ansprechpartner und Mentor in allen Lebensfragen zu sein.
 
Welche Aufgaben sind damit verbunden?

Vormünder übernehmen die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und sind sein persönlicher Ansprechpartner. Sie beraten und begleiten den jungen Menschen in vielen Fragen und treffen als Sorgeberechtigter in seinem Interesse Entscheidungen, z.B. in Fragen von Unterbringung, ärztlicher Versorgung, Schule und beruflicher Integration.
 
Hierbei arbeiten die Vormünder mit verschiedenen Partnern wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in ihrem Engagement ab.
 
Was müssen Interessierte mitbringen?

Grundsätzlich kann sich jeder als Vormund engagieren. Es gibt keine formale  Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig wäre für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendamt, dass diejenigen ein offenes Ohr für die Interessen der jungen Menschen haben und sich mit Augenmaß für sie engagieren.
 
Da das Jugendamt dem Familiengericht die Vormünder vorschlägt, gibt es im Vorfeld Gespräche, um zu reflektieren, ob und wie weit ein Engagement in diesem Bereich in Betracht kommt. Die Interessierten können selbstverständlich auch Wünsche äußern, für wen sie sich eine Vertretung vorstellen können, bspw. im Hinblick auf Alter, Nationalität und Geschlecht.
 
Welche Rahmenbedingungen gibt es für die Arbeit?

Bevor jemand die verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt, wird der/diejenige durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg auf die Aufgabe vorbereitet. Während der Vormundschaft gibt es jederzeit die Möglichkeit der Beratung. Hierfür stehen das Jugendamt und Refugium e.V., ein Verein, der seit Jahren Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige führt, zur Verfügung. Darüber hinaus wird ein regelmäßiger Fachaustausch der ehrenamtlichen Vormünder angeboten. Zudem werden umfangreiche Arbeitsmaterialien, wie fachliche Texte, Musteranträge, Adresslisten etc., zur Verfügung gestellt. Rechtlich sind die Vormünder unabhängig und niemand ist für sie weisungsberechtigt. Allerdings müssen sie dem Familiengericht, das sie bestellt, jährlich über die Lebenssituation des jungen Menschen, der vertreten wird, berichten.
 
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt. Das heißt, dass es unentgeltlich geführt wird. Der Aufwand, den die Vormünder betreiben müssen, wird ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür wird eine Pauschale von jährlich 399 Euro gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr.
 
Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht, für den man sich engagieren möchte und kann daher schwer eingeschätzt werden. Wie lange die Vormundschaft dauert, hängt vom Alter des jungen Menschen ab, der vertreten wird. Sie endet grundsätzlich erst mit seiner Volljährigkeit. Bei Kindern, deren Eltern sich nicht um das Wohl des Kindes sorgen können, kann die Vormundschaft über mehrere Jahre dauern. Bei unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen sollte von einer Dauer von einem bis drei Jahren ausgegangen werden.
 
An wen können sich Interessierte wenden?

Wer sich engagieren möchte oder Fragen hat, kann die zuständige Abteilung im Jugendamt auf verschiedenen Wegen erreichen. Zum einen ist das per E-Mail an vormundschaft@jga.magdeburg.de möglich oder telefonisch unter 0391/ 540 3836.
 
Interessierte können sich am 19. Juni um 18.00 Uhr unverbindlich informieren lassen. Der Infoabend findet im Roncalli-Haus in der Max-Josef-Metzger-Straße 12/13 statt. Voranmeldungen sind nicht nötig.