Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung macht keine Angaben zu einer möglichen Übernahme von Anwaltskosten im Falle der im Irak wegen IS-Zugehörigkeit zum Tode verurteilten deutschen Staatsangehörigen L. K. Wie sie in der Antwort (19/10497) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/10075) schreibt, könnten das Fragerecht der Abgeordneten und die Antwortpflicht der Bundesregierung unter anderem dadurch begrenzt sein, "dass diese gemäß Artikel 1 Absatz 3 GG die Grundrechte Dritter zu beachten haben". Vor diesem Hintergrund müsse die Beantwortung zur Wahrung der Grundrechte Dritter, hier des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes unterbleiben.
Bei der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/9533.
Berlin: (hib/AHE) Derzeit beteiligen sich an der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA Luxemburg mit zwei, und Spanien und Polen mit jeweils einem Seefernaufklärer. Wie die Bundesregierung in der Antwort (19/10495) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/9631) schreibt, beteiligen sich außerdem Italien mit temporärer Einmeldung einer Drohne und Frankreich mit temporärer Einmeldung von Seefernaufklärern. "Der gültige Operationsplan von EUNAVFOR MED Operation SOPHIA sieht unverändert vor, dass aus Seenot Gerettete automatisch in Italien ausgeschifft werden."
Berlin: (hib/AHE) Die von Frankreich, Großbritannien und Deutschland gegründete Zweckgesellschaft "Support of Trade Exchanges" (INSTEX) thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10501). Laut Auswärtigem Amt sei INSTEX ein wichtiger Schritt beim Erhalt der Wiener Vereinbarung über das iranische Atomprogramm (JCPoA). Wissen wollen die Abgeordneten nun unter anderem, wie die Bundesregierung die Wirksamkeit von INSTEX allgemein und vor dem Hintergrund des Teil-Ausstiegs des Iran aus dem JCPoA bewertet und auf welche Weise sichergestellt wird, "dass deutsche Unternehmen trotz der US-Sanktionen weiterhin mit dem Iran Handelsgeschäfte abwickeln können".
Berlin: (hib/AHE) Um ein Pflegeschüler-Ausbildungsproje
Berlin: (hib/AHE) Unter Berufung auf Medienberichte thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10531) die geplante Aufnahme von 500 Flüchtlingen in Deutschland unter der Bezeichnung "NesT - Neustart im Team". Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks UNHCR befänden sich "diese Personen schon jetzt nicht mehr in ihrer Heimat, sondern in einem Drittstaat, wo ihnen aber nach Ansicht von UNHCR nicht genügend Schutz zuteilwird". Das UNHCR habe diese Personen als "besonders schutzbedürftig" charakterisiert - es handle sich um Schwangere, Frauen mit kleinen Kindern, Behinderte oder Kranke. Es sei keine Asylprüfung vorgesehen, sondern eine mindestens drei Jahre währende Aufenthaltserlaubnis, da das UNHCR den Flüchtlingsstatus bereits geprüft habe.
Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, in welchen Drittstaaten sich die Aufzunehmenden derzeit aufhalten, über welche Staatsbürgerschaften sie verfügen und welchen Aufenthaltsstatus sie nach drei Jahren in Deutschland erhalten sollen. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, wie die Prüf-Kriterien des UNHCR lauteten, um einen Flüchtlingsstatus zu erhalten.
Berlin: (hib/AHE) Für ein Projekt des Arbeiter-Samariter-Bundes in Griechenland interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/10585). Eine Zuwendung in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro sei teilweise widerrufen worden, da der lokale griechische Projektpartner nicht über die notwendigen Genehmigungen verfügte, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wann der Zuwendungsempfänger das Auswärtige Amt darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass das Projekt nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann und wann und in welcher Höhe Haushaltsmittel daraufhin zurückgefordert worden sind.
Foto: Bundesregierung / Bergmann