Mittwoch, den 12. Juni 2019
Von insgesamt 21,2 Millionen Personen, die im Jahr 2015 in
Deutschland Leistungen aus gesetzlicher, privater und betrieblicher
Rente erhielten, mussten 27 % (5,8 Millionen Personen)
Einkommensteuer auf ihre Renteneinkünfte zahlen. Wie das Statistische
Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, lag das Gesamtvolumen der
Rentenleistungen 2015 bei rund 278 Milliarden Euro. Davon wurden 43,4
Milliarden Euro oder 16 % tatsächlich besteuert.
Die Besteuerung von Alterseinkünften wurde 2005 im
Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Kernelement der Neuregelung ist
der Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten
Besteuerung der gesetzlichen Renten bis zum Jahr 2040. Demnach werden
die Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise
steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase
steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte versteuert
wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der
Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der
Renteneinkünfte.
Die obigen Angaben stammen aus der Statistik der
Rentenbezugsmitteilungen und der Lohn- und Einkommensteuerstatistik.
Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen ist erstmalig für das
Veranlagungsjahr 2015 verfügbar und wird zukünftig jährlich
veröffentlicht. Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik
sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa
dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.