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08 wirtschaftsnews

Statistisches Bundesamt: Arbeitskosten im 1. Quartal 2019 um 2,5 % höher als im 1. Quartal 2018

Freitag, den 7. Juni 2019


Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde, 1. Quartal 2019

+1,1 % zum Vorquartal (saison- und kalenderbereinigt)

+2,5 % zum Vorjahresquartal (kalenderbereinigt) 


In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Zeitraum vom 1. Quartal 2018 zum 1. Quartal 2019 kalenderbereinigt um 2,5 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) heute weiter mitteilt, stiegen die Arbeitskosten im Vergleich zum Vorquartal saison- und kalenderbereinigt um 1,1 %.

Die Arbeitskosten setzen sich aus den Bruttoverdiensten und den Lohnnebenkosten zusammen. Die Kosten für Bruttoverdienste erhöhten sich im 1. Quartal 2019 im Vergleich zum 1. Quartal 2018 kalenderbereinigt um 2,5 %, die Lohnnebenkosten stiegen um 2,4 %.

Dem internationalen Vergleich mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) liegt der Bereich des Produzierenden Gewerbes und der wirtschaftlichen Dienstleistungen zugrunde. Hierbei sind unter anderem die Teilbereiche öffentlicher Dienst und Gesundheitswesen nicht enthalten. Deutschland lag innerhalb der EU im Jahr 2018 mit Arbeitskosten von 35,00 Euro pro geleistete Stunde auf dem 6. Rang. Gemessen am EU-Durchschnitt von 26,60 Euro zahlten deutsche Arbeitgeber des Produzierenden Gewerbes und wirtschaftlicher Dienstleistungen 32 % mehr für eine Stunde Arbeit.

Im Vergleich zum Vorjahr verteuerte sich in Deutschland im Jahr 2018 eine Stunde Arbeit kalenderbereinigt um 2,4 %. In der gesamten EU betrug der durchschnittliche Anstieg der Arbeitskosten in diesem Zeitraum 2,8 %. Die höchsten Wachstumsraten innerhalb der EU wiesen Lettland (+12,1 %), Rumänien (+10,5 %) und Litauen (+10,0 %) auf. In Malta (+0,1 %), und Finnland (+1,4 %) war der Anstieg der Arbeitskosten am geringsten. Im Nachbarland Frankreich fiel der Anstieg der Arbeitskosten mit +2,8 % etwas höher aus als in Deutschland. Die Veränderungsraten der Arbeitskosten von Staaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets sind in der jeweiligen Landeswährung gemessen und daher nicht währungsbereinigt.