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ver.di: Pläne des Innenministeriums zur Einschränkung der Pressefreiheit müssen komplett verworfen werden

Foto Frank Werneke

Freitag, den 31. Mai 2019


Mit scharfer Kritik reagiert die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
(ver.di) auf Pläne des Bundesinnenministeriums, Geheimdiensten 
künftig sehr viel einfacher das digitale Ausspähen von Redaktionen zu
ermöglichen. 

"Das Vorhaben von Bundesinnenminister Horst Seehofer sägt an einem 
Grundpfeiler der Pressefreiheit, dem Schutz von Journalistinnen und 
Journalisten als Berufsgeheimnisträgern. Die Pläne gehören sofort 
vollständig ad acta gelegt. Wenn Redaktionen ohne überhaupt 
nennenswerte Hürden digital ausgespäht werden dürften, wird damit der
Quellenschutz ausgehöhlt. Aber ohne Quellenschutz ist keine kritische
Berichterstattung möglich, die Missstände aufdeckt und damit einen 
unerlässlichen Beitrag zum Erhalt von Recht und Demokratie leistet", 
sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke. 

Werneke forderte stattdessen eine Stärkung der Pressefreiheit, nicht 
ihre Aushöhlung. So müssten Medienschaffende etwa größere Befugnisse 
erhalten, um zu erfahren, was die Verfassungsschutzämter an 
Informationen über sie sammeln. Außerdem brauche es verlässliche 
Regeln, wie Sicherheitsbehörden mit personenbezogenen Daten von 
Journalistinnen und Journalisten umgehen. Das habe zuletzt der 
Skandal um zahlreiche verweigerte Akkreditierungen im Rahmen des 
G20-Gipfels gezeigt. "Das Bundesinnenministerium hat dazu bisher 
keine Vorschläge für Verbesserungen vorgelegt. Das ist vollkommen 
unbefriedigend", sagte Werneke.

Reporter ohne Grenzen hatte herausgearbeitet, dass der Entwurf für 
ein "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts" 
Geheimdiensten erlauben will, Redaktionen künftig umfangreich online 
auszuspähen (siehe https://tinyurl.com/yxwdzzm2). Dafür müssen weder 
Straftaten vorliegen noch soll ein Richter die Maßnahme genehmigen. 
Bisher waren Journalistinnen und Journalisten als 
Berufsgeheimnisträger davon ebenso wie Ärztinnen und Ärzte, 
Anwältinnen und Anwälte, Abgeordnete und Geistliche prinzipiell 
ausgenommen. Nur bei schwersten Straftaten und unter besonders hohen 
Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit dürfen Richter seit 2017 
Onlinedurchsuchungen von Redaktionen genehmigen. Diese Hürden sollen 
laut Innenministerium nun auch noch fallen, nicht nur im Inland. Auch
der Bundesnachrichtendienst soll sich künftig einfacher in 
ausländische Redaktionen hacken dürfen, um die "Handlungsfähigkeit 
Deutschlands" sicher zu stellen.


Foto: Frank Werneke / Copy Kay Herschelmann