header-placeholder


image header
image
SAN Heute

Kabinett beschließt Ausgabeobergrenze für 2020/21

Mittwoch, den 29. Mai 2019


Sachsen-Anhalts Landesregierung hat sich auf den Gesamtumfang der Ausgaben für die kommenden zwei Jahre verständigt und damit einen wichtigen Schritt im Aufstellungsprozess für den Doppelhaushalt 2020/21 vollzogen. Gleichzeitig bekennt sich das Kabinett damit klar zu einer Politik der „schwarzen Null“, also eines in Ausgaben und Einnahmen ausgeglichenen Etats.

Das maximale Haushaltsvolumen beträgt für 2020 demnach 11,79 Mrd. Euro, etwa 290 Mio. Euro mehr als 2019. Im Jahr 2021 soll die Obergrenze der Ausgaben dann 11,84 Mrd. Euro betragen. Das sind etwa 340 Mio. Euro mehr als im laufenden Jahr 2019.

Finanzminister André Schröder: „Das Gesamtbudget ermöglicht weiterhin eine gestaltende Finanzpolitik für Sachsen-Anhalt. Die Koalition muss sich aber auf klar definierte Schwerpunkte konzentrieren. Neue Ziele, die mit neuen Ausgaben verbunden sind, können nicht einfach ,oben drauf‘ gelegt werden.  Das festgelegte Haushaltsvolumen erhöht sich nur dann, wenn dem Land nicht konjunkturbedingte Mehreinnahmen zufließen. Ist dies nicht der Fall, sind politisch gewollte Projekte durch Umschichtungen zu finanzieren.

Die zunächst von den Ressorts vorgelegten Ausgabewünsche sind daher zu überprüfen. In der zweiten Junihälfte wird sich das Kabinett erneut mit dem erreichten Überarbeitungsstand befassen. Ziel bleibt die Beschlussfassung über den Haushaltsplanentwurf noch vor dem Ende der parlamentarischen Sommerpause, damit der Landtag im September seine Beratungen aufnehmen kann.“