header-placeholder


image header
image

Sachsen-Anhalt-News: Willingmann bekräftigt Unterstützung für Ganzjahres-Projekt „Natürlich Schierke“

csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e
Montag, den 27. Mai 2019


Wegen fehlender Genehmigung derzeit noch kein Förderbescheid möglich


Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann (Foto) hat bekräftigt, dass er das Projekt „Natürlich Schierke“ im Wernigeröder Ortsteil weiterhin voll unterstützt. „Die geplante Investition am Winterberg mit Ganzjahres-Freizeitangeboten und Seilbahn würde die touristische Entwicklung in Schierke auf ein neues Level heben. Dadurch würden die Wirtschaft und letztlich auch die Menschen in der Region profitieren. Deshalb habe ich intensiv für das Projekt geworben und es im Rahmen des rechtlich Möglichen unterstützt, stets mit voller Kraft“, betonte der Minister mit Blick auf aktuelle Medienberichte.

Stein des Anstoßes ist die Einschätzung von Wirtschaftsministerium und Investitionsbank, wonach mit Blick auf die unklare Genehmigungssituation derzeit kein Förderbescheid für das Projekt erlassen werden kann. Derzeit ist unklar, ob das Vorhaben im Rahmen des aktuell durchgeführten Raumordnungsverfahrens vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr genehmigt wird.

Zwar kann eine Förderung grundsätzlich auch schon vor Erteilung der Genehmigung mit Auflagen bewilligt werden. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Erteilung der Genehmigung keine objektiven Gründe mehr im Wege stehen und die Genehmigungserteilung nur aufgrund von Zeitfaktoren noch nicht erfolgte. Dies ist beim Winterberg-Projekt jedoch nicht der Fall. Solange nicht klar ist, ob das Vorhaben überhaupt genehmigt und umgesetzt wird, darf kein Förderbescheid erstellt werden. Dies gilt umso mehr, als dass mit einer Bewilligung Haushaltsmittel gebunden werden, die dann nicht mehr für andere – genehmigte – Projekte zur Verfügung stehen.

Sobald es im Genehmigungsverfahren neue Entwicklungen gibt, werden das Wirtschaftsministerium sowie die Investitionsbank als bewilligende Stelle erneut prüfen, ob die Bewilligung des beantragten Zuschusses möglich ist.