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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Verpflichtungen durch Migrationspakt

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Fr., 24. Mai 2019

  1. Nato-Beitritt Nordmazedoniens
  2. Akteure im Jemen-Konflikt
  3. Verpflichtungen durch Migrationspakt
  4. Umsetzung der Armenien-Resolution
  5. Teilnahme an FinTech-Messen
  6. Sandabbau in Indien


01. Nato-Beitritt Nordmazedoniens

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 6. Februar 2019 zum Nordatlantikvertrag über den Beitritt der Republik Nordmazedonien. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung hervor (19/10418). Mit dem Gesetzentwurf sollen von deutscher Seite die Voraussetzungen für einen Nato-Beitritt Nordmazedoniens geschaffen werden. Die Staats- und Regierungschefs der Nato-Mitgliedstaaten hatten im Juli 2018 der Regierung in Skopje eine Einladung zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ausgesprochen, vorbehaltlich der Umsetzung der von den Regierungen in Skopje und Athen im Prespa-Abkommen im Juni 2018 vereinbarten innerstaatlichen Verfahren zur Klärung der Namensfrage.



02. Akteure im Jemen-Konflikt

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der Bundesregierung liegen aktuell keine Erkenntnisse zu einem Verstoß gegen Endverbleibserklärungen für aus Deutschland in die Vereinigten Arabischen Emirate ausgeführte Rüstungsgüter vor. Das geht aus der Antwort (19/10374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (19/9790). Die Bundesregierung verweist mit Blick auf den Jemen-Konflikt unter anderem auf ihre Antwort auf die Mündliche Frage 28 der Abgeordneten Zaklin Nastic (Die Linke) in der Fragestunde am 31. Januar 2018 (Plenarprotokoll 19/10), wonach die Situation im Jemen völkerrechtlich als ein nicht internationaler, also innerstaatlicher bewaffneter Konflikt angesehen werde, in dem die von Saudi-Arabien geführte Militärkoalition die Regierungsseite unterstütze.



03. Verpflichtungen durch Migrationspakt


Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, dass der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (Globaler Pakt) "keinen völkerrechtlichen Vertrag darstellt, sondern ein rechtlich unverbindlicher Kooperationsrahmen ist". Wie sie in der Antwort (19/10343) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/9306) schreibt, enthalte der Globale Pakt lediglich politische Selbstverpflichtungen, jedoch keine eigenständigen völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt. "Gleichzeitig lässt der Globale Pakt bestehende, geltende völkerrechtliche Verpflichtungen unberührt; einschließlich der menschenrechtlichen Standards, die für alle Migrantinnen und Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, gelten."

Die Bundesregierung verfolge auf europäischer und internationaler Ebene einen ressortübergreifenden kohärenten Ansatz in der Migrations- und Flüchtlingspolitik. "Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Reduzierung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration, der Verbesserung des Schutzes und der Unterstützung für Flüchtlinge und aufnehmende Gemeinden in Hauptaufnahmeländern, der Nutzung der Potenziale von legaler Migration, aktive Gestaltung und Steuerung von Migrationsprozessen, Rückkehr von Menschen ohne Bleibeperspektive und Unterstützung der nachhaltigen Reintegration in den Herkunftsländern."



04. Umsetzung der Armenien-Resolution

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung stellt sich hinter die Resolution des Bundestages zu "Erinnerung und Gedenken an der Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten" aus dem Juni 2016 (18/8613), versteht dies aber "als politische und nicht als juristische Einordnung der Geschehnisse von 1915 und 1916". Das geht aus der Antwort (19/10340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8950) hervor.

Die Erforschung und Bewertung der Ereignisse von 1915/1916 obliegt nach Ansicht der Bundesregierung unabhängigen Wissenschaftlern. Sie habe die Akten des Auswärtigen Amtes als Quellen im Politischen Archiv zugänglich gemacht.



05. Teilnahme an FinTech-Messen

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Weder die Bundesregierung noch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind beim Singapore FinTech Festival oder bei nach Teilnehmerzahl, zeitlicher Dauer und Inhalt vergleichbaren Veranstaltungen aktiv beteiligt gewesen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/10342) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor (19/9266). Vertreter der BaFin in Asien hätten an dem Singapore FinTech Festival im Jahre 2018 und in Europa unter anderem die FinTech Stage Luxembourg 2018 lediglich als Besucher teilgenommen. "Der Bundesregierung lagen keine Anträge von Verbänden im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen auf Förderung der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung vor, die im Auslandsmesseprogramm des Bundes (AMP) hätte berücksichtigt werden können."



06. Sandabbau in Indien

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Den Sandabbau in Indien thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/10311). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen wie viele und welche deutschen Firmen inklusive kontrollierter Tochterunternehmen am Abbau, der Weiterverarbeitung oder am Transport von indischem Sand beteiligt sind. Außerdem erkundigen sie sich nach dem seit 2013 im Bundesstaat Tamil Nadu geltenden Sandabbau-Verbot für private Firmen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann