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Politik-News: Landtag Sachsen-Anhalt unterstützt bundesweite Impfpflicht

paehle katja

Freitag, den 24. Mai 2019


Pähle: „Masern gelten als Kinderkrankheit, aber sie sind kein Kinderspiel“

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute beschlossen, die Einführung einer bundesweiten Impfpflicht gegen Masern zu unterstützen. Den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von CDU, Linke, SPD und Grünen brachte die SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Pähle (Foto) ein.

Pähle erinnerte in ihrem Beitrag daran, dass es 2001 im fränkischen Coburg zu einer Massenepidemie von Masern mit über 1.100 Erkrankten kam. Ursache war, wie sich bald herausstellte, die Verunsicherung von Eltern durch zwei „impfkritische“ Kinder- und Jugendärzte im Ort, die den Eltern von einer generellen Impfung ihrer Kinder abgeraten hatten. „Der Vorfall zeigt, dass schon die Tätigkeit weniger Impfgegner große Schäden verursachen kann, weil Eltern sich unsicher darüber werden, was gut für ihre Kinder ist“, so Pähle. Eine verstärkte Aufklärungsarbeit unter Eltern, aber auch unter Erwachsenen insgesamt sei deshalb unerlässlich: „Die Behauptungen von Impfgegnern können und müssen widerlegt werden, um Vertrauen in den Impfschutz breit zu verankern.“

Aufklärungskampagnen allein reichten aber nicht aus, unterstrich Pähle: „Wir brauchen ergänzend eine gesetzlich geregelte Verpflichtung, um einen ausreichenden Impfschutz in der Bevölkerung sicherzustellen. Masern gelten vielen Menschen ,nur‘ als Kinderkrankheit, aber sie sind alles andere als ein Kinderspiel. Sie sind eine ernste Bedrohung für Leben und Gesundheit von Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen.“

Pähle begrüßte, dass der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium für ein Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention neben der Impfpflicht auch die Einführung eines elektronischen Impfausweises vorsieht. „Der Aufruf ,Deutschland sucht den Impfpass‘ stößt immer an die Grenzen der persönlichen Ordnungsliebe. Die Option ,Lad‘ Dir Deine Impf-App runter‘ ist für manchen vielleicht einfacher zu realisieren. Bei der heutigen Verbreitung von Smartphones wächst mit dem elektronischen Impfausweis die Chance deutlich an, dass man im Ernstfall zum Beispiel seinen aktuellen Tetanus-Impfstatus dann prüfen kann, wenn man ihn braucht“, sagte Pähle.

Hintergrund:

Das Bundesgesundheitsministerium hat den Referentenentwurf für ein Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, dass bei Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden oder dort arbeiten, ein Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorliegen muss. Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des Infektionsschutzgesetzes sind insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen oder sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime, Ferienlager und ähnliche Einrichtungen. Dieselbe Verpflichtung ist für Menschen vorgesehen, die in medizinischen Einrichtungen aller Art tätig sind.

Argumente zum Impfen gibt es auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts: www.rki.de