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Aus dem Gerichtssaal: Boxer Felix Sturm bleibt weiter in Untersuchungshaft

Freitag, den 24. Mai 2019


Mit Beschluss vom 22.05.2019 hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln die (weitere) Haftbeschwerde des Boxers Felix Sturm verworfen. Der Strafsenat hat die Entscheidung des Landgerichts Köln bestätigt. Die Untersuchungshaft bleibt aufrecht erhalten. Die Möglichkeit einer Entlassung bei Zahlung einer Kaution besteht nicht.

Nach Auffassung des Senats besteht bezüglich der dem Beschuldigten vorgeworfenen Steuerdelikte ein dringender Tatverdacht. Darüber hinaus sieht der Senat den Haftgrund der Fluchtgefahr als gegeben an. Der Beschuldigte habe zwar vor seiner Festnahme mit seiner Familie zuletzt in Deutschland gelebt. Zuvor habe er sich aber über Jahre in mehreren europäischen Ländern aufgehalten. Da er auch über die Staatsbürgerschaft von Bosnien-Herzegowina verfüge, würde er gegebenenfalls von dort nicht im Rahmen der Rechtshilfe ausgeliefert.

Gegen den Beschluss sieht die Strafprozessordnung kein Rechtsmittel vor.

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 22.05.2019 - Az. 2 Ws 261/19