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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Linke fordert Schutz des Taxigewerbes

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 23. Mai 2019

  1. Schienengüterverkehr im Mittelrheintal
  2. Linke fordert Schutz des Taxigewerbes
  3. Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung
  4. Beschleunigung von Bedarfsplanprojekten
  5. Bahninfrastruktur im Saarland
  6. Nationale Plattform Zukunft der Mobilität


01. Schienengüterverkehr im Mittelrheintal

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion spricht sich in einem Antrag (19/9973) dafür aus, das Mittelrheintal zeitnah vom Schienengüterverkehr zu entlasten und Alternativrouten "auf europäischer Ebene" zu entwickeln. Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Koblenz-Niederlahnstein nach Limburg (3710) erneut zu prüfen, um diese als leistungsfähige Ausweichstrecke zu entwickeln. Außerdem müsse die Trassenpreisfestsetzung für die durch das Mittelrheintal führenden Strecken 2324 und 2630 des europäischen Korridors 1 dahingehend überprüft werden, dass durch die Trassenbepreisung der Laufweg über das Mittelrheintal nicht gegenüber dem Europäischen Frachtkorridor 2 (RFC 2) (Rotterdam/Antwerpen-Namur-Luxemburg-Metz-Basel) "unnötig subventioniert wird" und in der Folge Güterverkehre zwischen Nordseehäfen und den Mittelmeerstaaten "geradezu durch das Mittelrheintal gelockt werden", anstatt den kürzeren Laufweg durch Belgien, Luxemburg und die französische Region Grand Est zu bevorzugen.

Auf europäischer Ebene soll die Bundesregierung nach Ansicht der Abgeordneten zudem auf Initiativen drängen, damit im Rahmen der TEN-V (Transeuropäische Verkehrsnetze) der RFC 2 als Haupt-Schienengüterverkehrsstrecke von den niederländischen und belgischen Seehäfen Rotterdam und Antwerpen über Namur - Bettembourg - Metz linksrheinisch nach Basel "forciert ausgebaut wird".

Das Mittelrheintal leide besonders unter der Verkehrsentwicklung im Schienengüterverkehr, schreibt die AfD-Fraktion in der Begründung ihres Antrages. Für die in der Trassenführung bereits etwa 150 Jahre alten Bahnstrecken rechts und links des Rheins sei dringend eine Entlastung erforderlich, "wobei nicht auf die Fertigstellung einer Neubaustrecke gewartet werden kann", heißt es in der Vorlage.

Die Bundesregierung müsse daher die nötigen Schritte zum beschleunigten Ausbau des RFC 2 vorantreiben. Nur durch ein aktives Zugehen auf die betroffenen europäischen Partnerländer werde die Bundesregierung erfahren können, wie deren Kooperationsbereitschaft - beispielsweise durch Entgegenkommen in anderen Fragen - gesteigert werden könne. Unabhängig davon muss aus Sicht der Fraktion in der Trassenbepreisung die besondere Empfindlichkeit der Kulturlandschaft Mittelrheintal berücksichtigt werden und dadurch dafür gesorgt werden, "dass diese in angemessener Weise in die Kalkulationen der Speditionsunternehmen Eingang findet".



02. Linke fordert Schutz des Taxigewerbes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Linksfraktion fordert von der Bundesregierung Maßnahmen, um das Taxigewerbe zu schützen. In einem Antrag (19/10350) schreiben die Abgeordneten, mit der durch das Verkehrsministerium geplanten Liberalisierung bei den Mietwagendiensten, mit dem Wegfall des Poolingverbotes (Sammeln von Fahrgästen mit ähnlichem Ziel) und der Rückkehrpflicht (keine Aufnahme von Fahrgästen unterwegs) würden absehbar "finanzstarke Töchter von Automobilkonzernen" in den Taximarkt eindringen und das bereits jetzt unter Druck stehende Taxigewerbe weiter schwächen. Ohne Auflagen bezüglich einer Beförderungspflicht und festgesetzter Tarife würden Mietwagendienste vorrangig profitable Strecken bedienen und Taxidienste mit Dumpingpreisen aus dem Markt drängen können, warnt die Linksfraktion.

Das Taxigewerbe sei aber "unverzichtbarer Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)". Es leiste in Ergänzung der Linienverkehre des ÖPNV einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung mit Mobilitätsangeboten und unterliege der Beförderungspflicht und festen Preisen, heißt es in dem Antrag. Dies ermögliche beispielsweise chronisch kranken oder betagten Menschen in ländlichen Räumen eine gesicherte Mobilität "ohne Ausnutzung ihrer Notsituation durch überhöhte Preise".

Die Bundesregierung wird daher von den Abgeordneten aufgefordert, am Poolingverbot für Mietwagen und an der Rückkehrpflicht des Mietwagengewerbes festzuhalten und eine effektive Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Sie solle zudem auf die Möglichkeit der Einführung bedarfsgesteuerter ÖPNV Ride Pooling-Dienste (Sammeltaxis) für kommunale Verkehrsunternehmen als Sonderform des Linienverkehrs hinwirken, die der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie den Vorschriften über die Beförderungsentgelte und -bedingungen unterliegen.

Die Linksfraktion fordert darüber hinaus, soziale Standards im Mietwagengewerbe festzusetzen, welche die stark verbreitete prekäre Entlohnung und Nichteinhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zurückdrängen. Benötigt werde zudem eine höhere Kontrolldichte des Zolls im Mietwagengewerbe, um Schwarzarbeit, Lohndumping und Steuerhinterziehung wirksamer zu bekämpfen, heißt es in dem Antrag.



03. Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Zahl der Mitarbeiter in der Wasserstraßen- und Schifffahrtverwaltung (WSV) ist nach Angaben der Bundesregierung von 12.451 zu Beginn des Jahres 2010 auf 10.925 zu Beginn des Jahres 2019 zurückgegangen. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9888) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9558) hervor. Was die unbesetzten Planstellen bei der WSV angeht, so wird auf eine frühere Antwort verwiesen (19/9720), laut der im Jahr 2018 1.399 Planstellen unbesetzt gewesen seien. Der weit überwiegende Teil - etwa 96,5 Prozent - der ausgewiesenen unbesetzten Stellen befinde sich im laufenden Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren, internen Personalplanungen sowie "Reservierungen für Kompensationsleistungen". Als unbesetzt im engeren Sinne könnten daher tatsächlich nur 3,5 Prozent gelten, heißt es in der Antwort.

Zur beschleunigten Besetzung der Stellen seien im Rahmen einer Analyse des Besetzungsprozesses Optimierungspotentiale ausfindig gemacht und umgesetzt worden, schreibt die Regierung. So seien Verfahrensschritte zeitlich gestrafft, Besetzungsentscheidungen auf die Ämterebene delegiert und eine IT-Anwendung "Demografische Entwicklung" installiert worden, die eine vorausschauendere und gezieltere Stellen- und Personalbewirtschaftung ermöglichten.



04. Beschleunigung von Bedarfsplanprojekten

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zur erwarteten Beschleunigungswirkung durch die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung (BUV) äußert sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9885) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8998). Danach gehen Bund und DB Netz AG davon aus, dass die BUV insbesondere an zwei Stellen Projekte beschleunigen werde. So sehe Paragraf 15 BUV eine fortlaufende Planungs- und Projektbegleitung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) vor. "Dadurch sollen Verzögerungen insbesondere während des Planfeststellungsverfahrens vermieden werden", schreibt die Regierung.

Außerdem soll die in Paragraf 5 BUV geregelte parlamentarische Befassung sicherstellen, "dass die Entwurfs- und Genehmigungsplanung eine Umsetzungsvariante zum Gegenstand hat, die politisch zustimmungsfähig ist". Dadurch solle vermieden werden, dass ein eigentlich bereits in der Genehmigungsphase (Leistungsphase 4) befindliches Projekt aufgrund fehlender politischer Zustimmung (die sich beispielsweise in entsprechenden Klagen niederschlagen kann) in die Grundlagenermittlung oder Vorplanung (Leistungsphase 1/2) zurückfällt und sich daher verzögert und verteuert.

Bedarfsplanprojekte hätten eine Planungs- und Realisierungszeit von mehreren Jahren, heißt es in der Antwort. Mit dem Inkrafttreten der BUV zwischen dem Bund und den Infrastrukturunternehmen des Bundes am 1. Januar 2018 seien eine Reihe laufender Projekte in die neue Finanzierungsvereinbarung überführt worden. Diese Projekte würden nun nach den Vereinbarungen der BUV weitergeführt und je nach Projektstand unterschiedlich abgewickelt, schreibt die Regierung.

Soweit neue Vorhaben nach dem BUV-Regime begonnen wurden, befänden sie sich noch in frühen Planungsphasen und könnten allenfalls in einigen Jahren bewertet werden. Daneben würden die Kosten der beteiligten Bundesbehörden einschließlich des EBA nicht getrennt nach einzelnen Realisierungsphasen erfasst. Es erfolge weder eine zeitliche noch kostenmäßige Erfassung nach einzelnen Planungsprozessen oder Planungs- beziehungsweise Realisierungsschritten, heißt es in der Antwort auf die Frage, welche Kosten zur Planungs- und Projektbegleitung seit Inkrafttreten der BUV konkret eingespart werden konnten.



05. Bahninfrastruktur im Saarland

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Basierend auf dem Infrastrukturkataster 2018 gibt es im Saarland 24 Eisenbahnbrücken (acht Prozent), die in den kommenden Jahren saniert werden sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9071) zum "Zustand der Bahninfrastruktur im Saarland". Außerdem ist den Angaben zufolge geplant, bis 2023 49 km Gleise zu erneuern. Dies entspräche acht Prozent der Gesamtgleislänge des Saarlandes.

Nach Angaben der DB Netz AG sind im Saarland 33 Stellwerke in Betrieb - ein mechanisches Stellwerk, ein elektromechanisches Stellwerk, 29 Drucktastenstellwerke und zwei elektronische Stellwerke. Ein Ersatz des mechanischen und des elektromechanischen Stellwerkes ist nach Angaben der DB Netz AG derzeit nicht geplant, heißt es in der Antwort.



06. Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der aufgrund einer lange andauernden Beratung Ende März 2019 vorgelegte Bericht der Arbeitsgruppe 1 (AG 1) der "Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität" (NPM) ist laut der Antwort der Bundesregierung (19/9887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9362) "eine gute Grundlage für die kommenden Schritte, die auf Seiten der Bundesregierung vorgesehen sind". Am 20. März 2019 habe das Bundeskabinett einen Kabinettausschuss "Klimaschutz" eingerichtet, heißt es in der Antwort. Dieser habe die Aufgabe, die rechtlich verbindliche Umsetzung der Klimaschutzziele vorzubereiten. "2019 sollen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen verabschiedet werden", schreibt die Regierung. Das Thema einer möglichen CO2-Bepreisung könne Gegenstand der Beratungen des Kabinettausschusses "Klimaschutz" sein, heißt es in der Vorlage.


Foto: Bundesregierung / Bergmann