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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Mögliche Vorteile durch Moscheesteuer

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 21. Mai 2019

  1. Ergebnisse der Ministerkonferenz
  2. 144 Dienstposten in Ministeriumsleitung
  3. Verjährung frühestens ab Ende 2020
  4. Mögliche Vorteile durch Moscheesteuer


01. Ergebnisse der Ministerkonferenz

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Umfassend Auskunft über die Tagesordnung der 15. Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder (VSMK) vom 22. bis 24. Mai gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10124) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9382). Aufgelistet werden 50 Tagesordnungspunkte, bei denen es unter anderem um digitale Verbrauchersicherheit, verbraucherfreundliche Energieversorgung, Verbraucherschutz in den Bereichen Finanzen und Versicherungen, Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften, Missstände bei Abmahnungen, Schutz vor unseriösem Inkasso und Lebensmittelsicherheit geht.

Die Bundesregierung werde im Rahmen des Tagesordnungspunkts "Bericht des Bundes" über zahlreiche verbraucherschutzrelevante Themen berichten, heißt es in der Antwort, unter anderem über die Inanspruchnahme der Musterfeststellungsklage und die Einführung des Bestellerprinzips sowie über Potenziale und Projekte der Digitalisierung im Bereich Ernährung, Lebensmittel- und Produktsicherheit. Darüber hinaus werde die Bundesregierung den von der 14. VSMK erbetenen Bericht über den aktuellen Stand zur Insolvenzabsicherung von Flugreisenden, deren Luftbeförderung nicht Teil einer Pauschalreise ist, vorlegen. Die Beschlüsse der diesjährigen VSMK werde die Bundesregierung aufgreifen und entsprechend der Berichtspflichten umsetzen.

Die FDP-Fraktion hatte die Bundesregierung unter anderem nach den Ergebnissen der 14. VSMK-Konferenz und den Plänen für die nächsten jährlichen Treffen gefragt.



02. 144 Dienstposten in Ministeriumsleitung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) In der Leitungsabteilung des Bundesministeriums der Finanzen gibt es derzeit 144 Dienstposten. In der vergangenen Legislaturperiode seien es 95 Dienstposten gewesen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9942) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9529). In der Antwort wird darauf hingewiesen, dass die Leitungsabteilung des Bundesministeriums der Finanzen erst zu Beginn der 19. Legislaturperiode gegründet worden sei. Zahlen für die 18 Legislaturperiode seien deshalb sinngemäß für den Stab Strategie und Kommunikation beantwortet worden.



03. Verjährung frühestens ab Ende 2020

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung erwartet, dass die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs über bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen für das Jahr 2014 aus dem EU-Ausland erhaltenen Daten frühestens mit Ablauf des 31 Dezember 2020 verjähren könnten. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/10083) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9570), in der sie auch zu Details einer möglichen Verjährung Stellung nimmt. Insgesamt waren 2014 rund eine Million Datensätze mit einem Einkommen von 8,1 Milliarden Euro und einem Vermögen von 41,6 Milliarden Euro dem Bundeszentralamt für Steuern von dem EU-Mitgliedstaaten übermittelt worden.



04. Mögliche Vorteile durch Moscheesteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Eine stärker eigenständige und verlässliche, vom Ausland unabhängige Finanzierung von Dachverbänden von Moscheegemeinden und Moscheevereinen könne möglicherweise auch durch eine Moscheesteuer erfolgen. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9555). Voraussetzung für eine solche Steuer sei jedoch die Erlangung des Körperschaftstatus gemäß Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung. Nach Angaben der Bundesregierung fällt die Anerkennung von Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Sie habe daher keine über die öffentlich zugänglichen Informationen hinausgehenden Kenntnisse darüber, welche Religionsgemeinschaften im Einzelnen erhebungsberechtigt seien. Auch die Erhebung von Kirchensteuern fallen nicht in die Zuständigkeit des Bundes, wird erläutert.


Foto: Bundesregierung / Bergmann