header-placeholder


image header
image
Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: Förderung elektronischer Verwaltung

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 20. Mai 2019

  1. Elektronische Beweismittel in Strafsachen
  2. Freiwillige Feuerwehren unterstützen
  3. BSI-Untersuchungen von Smart Toys
  4. Ordnungsgemäße Aktenführung
  5. Entwicklungen bei der Bundespolizei
  6. Förderung elektronischer Verwaltung


01. Elektronische Beweismittel in Strafsachen

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke steht dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (KOM(2018) 225 endg.; Ratsdok 8110/18) kritisch gegenüber und hat einen diesbezüglichen Antrag (19/10281) eingebracht. Danach soll der Bundestag feststellen, dass der Verordnungsvorschlag EPOC-VO, dessen Ziel die Vereinfachung und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Gewinnung elektronischer Beweismittel innerhalb der Europäischen Union ist, aus grund- und datenschutzrechtlicher Sicht abzulehnen ist. Zudem sei der Vorschlag überflüssig, da zeitgleich auch der Europarat über die schnellere Herausgabe elektronischer Beweismittel verhandle, heißt es weiter in dem Entschließungsantrag. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, unter anderem das Inkrafttreten der Verordnung zu verhindern, den Verordnungsvorschlag in den weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene abzulehnen und andere Mitgliedsstaaten zu versuchen davon zu überzeugen, ebenso zu handeln.



02. Freiwillige Feuerwehren unterstützen

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Freiwillige Feuerwehren im ländlichen Raum unterstützen und fördern" lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (19/10288). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass für regelmäßig geleistete freiwillige und unbezahlte Arbeit von Einwohnern "in organisierten anerkannten Hilfsorganisationen und im Rettungsdienst, Brandschutz, Katastrophenschutz und beim THW durch Bund, Länder und Kommunen angemessene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden".

Auch soll die Bundesregierung der Vorlage zufolge Maßnahmen zur zeitnahen und gegenseitigen Anerkennung von beruflichen und feuerwehrspezifischen Aus- und Fortbildungen umsetzen sowie "die Kofinanzierung zur Erfüllung der finanziellen Verantwortung von Ländern und Kommunen zur Sanierung und Ausstattung feuerwehrtechnischer Infrastruktur um 75 Millionen Euro jährlich im Einzelplan 06 erhöhen" und die Gesamtmittel verstetigen. Darüber hinaus fordert die Fraktion die Bundesregierung in dem Antrag auf, Maßnahmen zu treffen, um die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und den Abfluss der im Bundeshaushalt eingestellten Mittel zu beschleunigen.



03. BSI-Untersuchungen von Smart Toys

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Untersuchungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) im Bereich von "Smart Toys", also mit dem Internet verbundenem Spielzeug wie digitalisierte Roboter, Uhren, Teddybären oder Puppen, sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/10090) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9456). Wie die Bundesregierung darin ausführt, hat das BSI in der Vergangenheit bereits Untersuchungen von vernetztem Spielzeug und Smart Home Produkten vorgenommen, um die Sicherheit dieser zu beurteilen und Anwender bei Risiken informieren zu können.

Im Zuge der im Koalitionsvertrag festgelegten Etablierung des digitalen Verbraucherschutzes als neue Aufgabe des BSI sei der Ausbau der Aktivitäten im Bereich der Marktbeobachtung und Sicherheitstests geplant, schreibt die Bundesregierung weiter . Das BSI "als das Kompetenzzentrum in Deutschland für Fragen der Informations- und Cyber-Sicherheit" sei ein wichtiger Gestalter des digitalen Verbraucherschutzes. Bereits jetzt arbeite das BSI "mit etablierten und anerkannten Partnern im Feld des Verbraucherschutzes zusammen".



04. Ordnungsgemäße Aktenführung

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über ordnungsgemäße Aktenführung berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/10084) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/9383). Danach ist jegliches Verwaltungshandeln "dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Aktenführung verpflichtet, der wiederum auf dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) beruht". Nur durch die ordnungsgemäße Aktenführung werde "ein rechtsstaatlicher Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle durch Gerichte sowie Aufsichtsbehörden und eine Überprüfung durch die Parlamente gewährleistet", schreibt die Bundesregierung weiter. Alle Beschäftigten einer Behörde seien diesen Prinzipien verpflichtet und an die jeweils geltenden Regelungen gebunden.

Die ordnungsgemäße Aktenführung stellt der Antwort zufolge "die Pflicht der Behörde zur Aktenmäßigkeit und Regelgebundenheit dar". Das Prinzip der Aktenmäßigkeit besage unter anderem, "dass alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und Bearbeitungsschritte eines Geschäftsvorfalls in der Akte zu führen (Prinzip der Schriftlichkeit) sowie vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren sind, und zwar unabhängig davon, ob eine Behörde als führendes Aktensystem noch papierbasiert oder elektronisch veraktet".

Hierzu können laut Vorlage auch Anmerkungen auf den Unterlagen selbst oder auf dort beigefügten Zetteln gehören. Solche beigefügten Anmerkungen und Hinweise würden vollständig zur Akte genommen oder - bei elektronischer Aktenführung - mit eingescannt, wenn sie aktenrelevant sind.

Zu den aktenrelevanten Unterlagen zählen den Angaben zufolge alle entscheidungserheblichen Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen. Gegebenenfalls seien relevante Informationen zu verschriftlichen - zum Beispiel Telefonate oder SMS - beziehungsweise auszudrucken - beispielsweise Eingänge per E-Mail -, wenn als führende Akte noch ein papierbasiertes System existiert.

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit zu keiner Veränderung des ausgeführten Grundsatzes einer ordnungsgemäßen Aktenführung geführt.



05. Entwicklungen bei der Bundespolizei

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Aktuelle Entwicklungen bei der Bundespolizei" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/10132). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Aus- und Fortbildungsplätze die Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2024 insgesamt vorzuhalten plant und auf welche Bundespolizeiaus- und Fortbildungszentren sich diese verteilen.



06. Förderung elektronischer Verwaltung


Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (19/10310) liegt ihr Bericht "zur Evaluierung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften". Danach wurde durch das Gesetz ein rechtlicher Rahmen für die Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen geschaffen. Der Verwaltungsdigitalisierung sei damit nach Ansicht der Gutachter ein beträchtlicher Schub gegeben worden. Allerdings enthalte das Gesetz nach Ansicht der Gutachter nicht sämtliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen, die für die flächendeckende und durchgängige Digitalisierung von Verwaltungshandeln erforderlich wären.

"Dazu würden zentrale IT-Kommunikations- und IT-Sicherheitsstandards, Datenschutzregelungen, Beseitigung von Rechtsunsicherheiten beispielsweise beim ersetzenden Scannen, aber auch Fragen von Organisationsentwicklung und Marketing gehören", heißt es in der Unterrichtung weiter. Die Etablierung einer elektronischen Verwaltung "sei darüber hinaus vielfach mit einer Neuordnung von Verwaltungsabläufen verbunden und bedürfe einer Veränderung in der Behördenkultur".

Aufgrund der Vielzahl der Themen, die mit der Förderung der elektronischen Verwaltung in Verbindung stehen, haben die Gutachter laut Vorlage Handlungsfelder benannt, die wesentlich zu einer erfolgreichen Digitalisierung beitragen können. Diese Empfehlungen umfassten neben konkreten gesetzgeberischen Änderungen auch flankierende Maßnahmen, die keiner gesetzgeberischen Regelung bedürfen.

Ein Teil der Vorschläge der Gutachter findet der Bundesregierung zufolge bereits heute in laufenden oder konkret geplanten Maßnahmen zur Förderung der Verwaltungsdigitalisierung Berücksichtigung. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ist aus ihrer Sicht bei anderen Handlungsempfehlungen eine zeitnahe Umsetzung vorstellbar und wird umfassend geprüft werden. Dies gelte etwa "für die Überprüfung bestehender und neuer Gesetze auf ihre Digitalisierungstauglichkeit, die Integration fester Module für den Einsatz von IT in der Ausbildung für die vom Bund ausgebildeten Beschäftigten, ein Anreizsystem für die stärkere Nutzung digitaler Verwaltungsprozesse durch z. B. geringere Gebühren sowie die Festlegung verbindlicher Mindeststandards für die Sicherheit von digitalen Verwaltungsangeboten".

Einige Empfehlungen müssten dagegen aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten jedenfalls vorerst verworfen werfen, "andere dürften aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar sein", schreibt die Bundesregierung weiter. Sie werde im Rahmen weiterer Maßnahmen zur Förderung der elektronischen Verwaltung jedoch "auch in Zukunft das vorliegende Gutachten zu Rate ziehen und die Empfehlungen der Gutachter nach Möglichkeit berücksichtigen".


Foto: Bundesregierung / Bergmann