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Bundestag

Politik-News: Heute im Bundestag: BvS zahlt 380 Millionen an Ost-Länder

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 20. Mai 2019

  1. Linke: Besserer Kündigungsschutz
  2. Kündigungsschutz für Mieter über 70
  3. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
  4. BvS zahlt 380 Millionen an Ost-Länder
  5. Nur EU hat Mehrwertsteuer-Initiativrecht
  6. OECD berät über Digitalbesteuerung


01. Linke: Besserer Kündigungsschutz

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Die Linke auffordern, einen Gesetzentwurf für einen verbesserten Kündigungsschutz für Mieter vorzulegen. Der in dem Antrag (19/10284) enthaltene Forderungskatalog umfasst acht Punkte. Unter anderem soll der Schutz so verbessert werden, dass die Ausgleichung eines Mietrückstandes neben der fristlosen auch die fristgemäße Kündigung unwirksam werden lässt. Eine Kündigung aufgrund eines Mietrückstands von weniger als zwei Monatsmieten soll ausgeschlossen sein, und eine Kündigung aufgrund von Mietrückständen, die auf die Mietminderung wegen eines Mangels der Wohnung zurückzuführen sind, soll nur bei vorsätzlichem Missbrauch des Instruments der Mietminderung möglich sein. Mieter sollen einen Anspruch auf angemessenen Ersatz der Aufwendungen erhalten, die ihnen durch die Eigenbedarfskündigung entstanden sind, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach Umwandlung der Mietwohnung in Wohnungseigentum soll generell ausgeschlossen sein, und Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sollen bei vertragsgemäßen Gebrauch nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden dürfen. Zur Begründung heißt es unter anderem, Mieter würden unzureichend vor der Kündigung des Wohnraummietvertrags und einem Verlust ihrer Wohnung geschützt. Viele Gerichtsentscheidungen hätten den Kündigungsschutz zusätzlich ausgehebelt.



02. Kündigungsschutz für Mieter über 70

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Die umgehende Vorlage eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung, der eine Kündigung wegen Eigenbedarfs für Mieter, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, bei vertragsgemäßen Gebrauch wirksam ausschließt, fordert die Fraktion die Linke in einem Antrag (19/10283). In der Begründung heißt es, ältere Menschen seien von Mietenexplosion und Wohnungslosigkeit besonders betroffen. Aufgrund der oft niedrigen Rente, die mit dem Mietenanstieg nicht Schritt halte, hätten viele ältere Mieterinnen und Mieter kaum die Chance, ihre Mieten zu bezahlen. Eine neue, bezahlbare Wohnung zu finden sei in vielen Städten nahezu aussichtslos. Im fortgeschrittenen Alter noch umziehen zu müssen sei eine besondere soziale Härte, vor der Mieterinnen und Mieter besser geschützt werden müssen. Der häufigste Kündigungsgrund sei ein Eigenbedarf seitens des Vermieters, heißt es weiter in dem Antrag. Schon jetzt gelte die Kündigung für ältere, oft langjährige und fest in ihren Nachbarschaften verwurzelte Mieterinnen und Mietern als erhebliche soziale Härte, die im Einzelfall eine Aufhebung der Kündigung erlaube. Um den Betroffenen den oft langfristigen, aufreibenden und mit persönlichen Risiken verbundenen Klageweg zu ersparen, müsse der Gesetzgeber hier für Klarheit sorgen.



03. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf ein Gesetzesvorhaben Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/10103) auf die Kleine Anfrage (19/9519) zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) (Bundesratsdrucksache 156/19) schreibt sie, Referentenentwürfe des Bundesjustizministeriums und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf dessen Homepage veröffentlicht. Die betroffenen Verbände seien beteiligt worden. Der Referentenentwurf habe im Rahmen der Ressortabstimmung sowie der Länder- und Verbändeanhörung Änderungen erfahren. Es sei üblich und Sinn und Zweck dieser Beteiligungen, dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können.

Weiter heißt es, Referentenentwürfe, Stellungnahmen von Verbänden sowie die Gesetzentwürfe würden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sukzessive veröffentlicht. Die vorgenommenen Änderungen seien daher transparent nachvollziehbar. Die Bundesregierung weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.

Auf eine entsprechende Frage heißt es, die Leitungsebene des Bundesjustizministeriums habe bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ein Gespräch mit einem externen Dritten geführt, und zwar mit dem Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort betont, ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Das parlamentarische Informationsrecht stehe zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten.

In ihrer Anfrage hatten die Abgeordneten geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachte das parlamentarische Fragerecht.



04. BvS zahlt 380 Millionen an Ost-Länder

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Nach der Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR (UKPV) hat die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die treuhänderisch das Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) verwaltet, in den Jahren 2008, 2009, 2010 und 2018 freie PMO-Mittel in Höhe von insgesamt fast 380 Millionen Euro an die begünstigten Bundesländer entsprechend eines festgelegten Aufteilungsschlüssels (Einwohnerzahl am 31. Dezember 1991) ausgekehrt. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9809) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9435) hervor.

Im Einzelnen erhielten das Land Berlin 31.870.699,60 Euro, das Land Brandenburg 66.427.526,93 Euro, das Land Mecklenburg-Vorpommern 18.101.107,66 Euro, der Freistaat Sachsen 130.922.107,72 Euro, das Land Sachsen-Anhalt 77.584.822,93 Euro und der Freistaat Thüringen 54.954.263,94 Euro.

Von der Bvs wird derzeit in der Schweiz ein Prozess gegen eine Schweizer Bank geführt, in dem es um die Rückzahlung von altem DDR-Vermögen geht. Die BvS gehe davon aus, dass dieser Prozess bis Ende 2020 abgeschlossen sein könnte, heißt es in der Antwort. Es sei der einzige noch offene Rechtsstreit zur Rückführung von PMO-Vermögen. Den Gesamtwert des festgestellten PMO-Vermögens beziffert die Regierung in der Antwort auf 1,983 Milliarden Euro (Stand 31. Dezember 2017).



05. Nur EU hat Mehrwertsteuer-Initiativrecht

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bemühungen der Europäischen Kommission, auf eine weitere Harmonisierung des Mehrwertsteuersystems in der Union hinzuwirken , werden von der Bundesregierung unterstützt. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9782) auf eine Kleine Anfrage der FDP Fraktion (19/9365), die sich nach den Problemen des Onlinehandels im Umgang mit dem europäischen Mehrwertsteuersystem erkundigt hatte. Eine Veränderung nationaler Steuergesetze ist in diesem Zusammenhang nicht geplant. Im Bereich der Umsatzsteuer liege das Initiativrecht für entsprechende Maßnahmen allein bei der Europäischen Kommission, erläutert die Bundesregierung.



06. OECD berät über Digitalbesteuerung

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung unterstützt die OECD dabei, im Auftrag der G20 Reformvorschläge für das internationale Steuersystem zu erarbeiten, um den steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9783) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9366), die sich nach den Auswirkungen von Digitalsteuern auf Unternehmen erkundigt hatte. Dazu heißt es in der Antwort, derzeit werde auf OECD-Ebene über Modelle zur Lösung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung diskutiert. Die konkrete Ausgestaltung der Vorschläge sei noch offen, so dass Auswirkungen auf einzelne Bereiche der Wirtschaft aktuell noch nicht abschätzbar seien.


Foto: Bundesregierung / Bergmann