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Politik-News: Heute im Bundesrat / Aachener Vertrag: Meilenstein der deutsch-französischen Partnerschaft

Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2019


56 Jahre nach der Unterzeichnung des Elysée Vertrages geht es um die Erneuerung und Modernisierung der deutsch-französischen Beziehungen: Der Bundesrat hat sich am 17. Mai 2019 erstmals mit dem Gesetzentwurf zur Ratifizierung des Aachener Vertrages befasst. In seiner Stellungnahme begrüßt er den Vertrag als Meilenstein der deutsch-französischen Partnerschaft und als beherztes Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa.

Besondere Verantwortung der Länder

Zugleich verweisen die Länder darauf, dass Bundesrat und französischer Senat mit ihrer gemeinsamen Erklärung vom 19. März 2019 einen eigenen Beitrag zur Umsetzung des Aachener Vertrages leisten. Den Ländern komme hierbei eine besondere Verantwortung zu, da viele Aspekte des Vertrages in ihre Zuständigkeit fielen, unterstreichen sie. Zahlreiche Projekte könnten deshalb nur dann erfolgreich sein, wenn die Länder an den Vorhaben mitwirkten.

Erstmals Würdigung der dezentralisierten Zusammenarbeit

Für die Anerkennung der besonderen Bedeutung der Länder bei der Vertiefung der deutsch-französischen Zusammenarbeit stehe, dass der Aachener Vertrag erstmals die wichtige Rolle der dezentralisierten Zusammenarbeit der Gemeinden, der französischen Departements und Regionen, der Länder, des Bundesrates und Senats würdigt, heißt es weiter.

Gemeinsame Verteidigungspolitik wichtiger denn je

Ausdrücklich befürwortet der Bundesrat die beabsichtigte Schaffung des deutsch-französischen Wirtschaftsraums und die engere Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und Verteidigung. Letztere trage wesentlich zur Vertiefung einer europäischen Verteidigungspolitik bei und könne Europa dadurch militärisch stärken. Angesichts der tiefgreifenden Veränderungen in den etablierten Strukturen der Friedenssicherung sei dies zu begrüßen.

28 Artikel zur Neuauflage der deutsch-französischen Freundschaft

Der von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Emmanuel Macron am 22. Januar 2019 unterzeichnete neue Freundschaftsvertrag umfasst 28 Artikel. Sie beschreiben, wie die Partnerschaft Deutschlands und Frankreichs intensiviert werden soll. Einen der Schwerpunkte bildet die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Hierüber sollen Eurodistrikte entstehen, die die Umsetzung grenzüberschreitender Vorhaben erleichtern. Gegebenenfalls können sie sogar eigene grenzüberschreitende Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. Außerdem soll es einen gemeinsamen Ausschuss für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geben, der die Schwierigkeiten der Grenzregionen ermittelt und Lösungsstrategien aufzeigt. Auch das Thema Sprache ist von Bedeutung: Beide Staaten verpflichten sich in Grenzregionen zur Zweisprachigkeit.

Anerkennung von Schulabschlüssen

Im Bereich Kultur und Mobilität verpflichten sich beide Staaten, die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen zu fördern und integrierte deutsch-französische Studiengänge zu schaffen. Bildungs- und Forschungssysteme sollen miteinander vernetzt werden. Über einen gemeinsamen Bürgerfonds möchten beide Länder Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern.

Mehr gegenseitige Konsultationen

Neben den Aspekten deutsch-französischer Wirtschaftsraum und engere Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik geht es auch um eine bessere Abstimmung beider Länder auf europäischer Ebene: Vor großen europäischen Treffen sollen Konsultationen auf allen Ebenen abgehalten werden.

Um die engere Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu organisieren, verabreden sich die beiden Regierungen zu jährlich stattfindenden Treffen. Mindestens einmal im Quartal soll ein Mitglied der Regierung an einer Kabinettssitzung des anderen Staates teilnehmen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun zunächst der Bundesregierung zugesandt. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie den Gesetzentwurf einschließlich der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Er hat bereits am 16. Mai 2019 mit seinen Beratungen in erster Lesung begonnen.