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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Internationalen Tag gegen Homophobie

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Freitag, den 17. Mai 2019


Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler (Foto), erklärte anlässlich des internationales Tages gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie (IDAHOT) am 17.05.:

" Weltweit werden lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI) diskriminiert und verfolgt. In manchen Ländern gibt es bis heute Gesetze, die Homosexualität mit langjährigen Haftstrafen oder gar mit dem Tod bedrohen.

Gleichzeitig erleben wir in einigen Weltregionen auch Fortschritte für die Menschenrechte von LGBTI-Personen, etwa in Lateinamerika, im Westlichen Balkan, aber auch in einigen afrikanischen Staaten. Anfang des Jahres hat Angola Homosexualität entkriminalisiert. Solche Erfolge verdanken wir dem mutigen Einsatz der Zivilgesellschaft!

Doch gerade diejenigen, die sich für Menschenrechte einsetzen, werden oft selbst Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen. LGBTI-Aktivistinnen und -Aktivisten werden bedrängt, eingeschüchtert, ermordet. Wir müssen diesen Menschen helfen und ihnen bei ihrer wichtigen Arbeit den Rücken stärken. Dafür gibt es in den Vereinten Nationen einen wichtigen Verbündeten, den „Unabhängige Experten für den Schutz vor Gewalt und Diskriminierung auf Grund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität", dessen Mandat der VN-Menschenrechtsrat 2016 in einer wegweisenden Entscheidung eingerichtet hatte. Deutschland setzt sich entschieden für die Verlängerung dieses Mandats ein.

Der Einsatz für gleiche Menschenrechte für alle Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität – ist ein Kernelement unserer Menschenrechtspolitik. Wir setzen uns ein für eine Gesellschaft, die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt willkommen heißt und respektiert – in Deutschland und in der Welt.

Deutschland fördert daher weltweit Menschenrechtsprojekte, die die Rechte von LGBTI-Personen stärken. Damit fördern wir beispielsweise den Schutz schwuler Geflüchteter in Nordafrika, die Öffentlichkeitsarbeit von LGBTI-Organisationen in der Ukraine, Serbien und Nicaragua und die Vernetzung von LGBTI-Organisationen durch Projekte in Westafrika, dem Südpazifik und dem Balkan.

Ich möchte den heutigen Tag dafür nutzen, mich bei allen Menschen zu bedanken, die für gleiche Rechte und gegen Diskriminierung einstehen! Ihre Arbeit ist wichtig. Lassen Sie uns gemeinsam für Vielfalt, Respekt und Toleranz einsetzen.


Hintergrund:

Der 17. Mai wurde von der Menschenrechtsorganisation IDAHO zum Internationalen Tag gegen Homophobie und Transphobie erklärt. Deutschland und viele Staaten erkennen diesen Tag offiziell an und versuchen an diesem Tag durch Presseerklärungen und Veranstaltungen Aufmerksamkeit für das Thema zu generieren.

Deutschland engagiert sich in den Vereinten Nationen in der so genannten „Core Group" zu LGBTI-Rechten, ist Gründungsmitglied der 2016 gegründeten Equal Rights Coalition (eine Staatengruppe, die sich weltweit für die Rechte von LGBTI-Personen einsetzt) und Mitglied der US-Intitiave Global Equality Fund, die weltweit LGBTI-Projekte finanziell unterstützt.

2016 wurde durch eine Menschenrechtsrat-Resolution erstmals ein VN-Mandat für den Schutz vor Diskriminierung und Gewalt auf Grund von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität (SOGI) eingerichtet. Die Bundesregierung arbeitet mit dem aus Costa Rica stammenden Mandatsträger, Victor Madrigal-Borloz, eng zusammen, und unterstützt die in diesem Jahr anstehende Verlängerung seines Mandats.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen ist festgehalten, dass eine Regelung für eine dritte Geschlechtsoption nach den Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Personenstandsgesetz eingeführt werden soll. Außerdem sollen intergeschlechtliche Kinder besser vor nicht notwendigen irreversiblen medizinischen Eingriffen geschützt werden.  Hierzu wurde im Koalitionsvertrag die Einführung einer gesetzlichen Klarstellung vereinbart, dass geschlechtsangleichende medizinische Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern nur in unaufschiebbaren Fällen und zur Abwendung von Lebensgefahr zulässig sein sollen.