header-placeholder


image header
image
AWO archiv tag 10 1369

AWO Landesverband Sachsen-Anhalt zum Tag der Pflege am 12. Mai

Sonntag, den 12. Mai 2019


Bilanz aus 8 Jahren AWO Pflegeberatung: Pflegesituation trifft Angehörige oft unvorbereitet

Am 12. Mai 2011 startete der AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. die telefonische Pflegeberatung mit der kostenlosen Rufnummer 0800 6070110. In den 8 Jahren des Bestehens konnte mehr als 600 Ratsuchenden durch Gespräche, das Zusenden von Informationsmaterialien und das Vermitteln zu weiteren Ansprechpartnern geholfen werden.

Aufgrund der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt und parallel zu der knappen Zeit bei gleichzeitiger Berufstätigkeit finden sich die meisten betroffenen Angehörigen unvorbereitet in einer Pflegesituation wieder und benötigen dann sofort Beratung und Auskunft. Akute Pflegesituationen sind der häufigste Grund der Rat-Suche von Angehörigen oder der Betroffenen selbst.

Ein weiterer Teil der Anrufe dient einer mittelfristigen bzw. langfristigen Orientierung. Auch Probleme mit den Leistungsträgern oder im Zusammenhang mit der Begutachtung sind Inhalt von Anfragen. Zur Begutachtung hat der GKV-Spitzenverband bereits im Dezember 2016 Richtlinien verabschiedet. Danach sollten die Mitarbeiter*innen der Medizinischen Dienste Versicherte vor der Begutachtung schriftlich über den vorgesehenen Begutachtungstermin und das Begutachtungsverfahren informieren oder den Begutachtungstermin mündlich vereinbaren. Die Versicherten haben die Möglichkeit zur schriftlichen oder telefonischen Kontaktaufnahme für Terminverschiebungen oder Terminabsprachen. Falls eine Bevollmächtigte/Betreuerin oder ein Bevollmächtigter/Betreuer bekannt sind, müssen sie auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Medizinischen Dienstes benachrichtigt werden.

Am häufigsten wurden Fragen zur ambulanten Pflege im häuslichen Bereich gestellt, so Petra Weber, Referentin für Altenhilfe beim AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Darauf folgten Fragen zur Kurzzeitpflege und zur Aufnahme in ein Altenpflegeheim. Dies geschieht oftmals vor dem Hintergrund, dass ein Krankenhausaufenthalt endet und eine anschließende Versorgung abgesichert werden muss. Es wurde sich auch nach dem Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege erkundigt, Die Verhinderungspflege kann beansprucht werden, wenn Angehörige das pflegebedürftige Familienmitglied bereits sechs Monate lang in der häuslichen Umgebung pflegen. Die Verhinderungspflege kann für maximal 42 Tage und bis zu einer Höchstgrenze von 1.612 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einem anderen Grund an der Pflege gehindert ist. Ab dem Pflegegrad 2 wird das Pflegegeld hälftig für bis zu sechs Wochen weitergezahlt.

Die Beratung am Telefon hat den Vorteil, dass Ratsuchende ortsunabhängig und trotzdem individuell beraten werden können. Je nach Tageszeit des Anrufes erfolgt spätestens am nächsten Tag, sofern es nicht das Wochenende oder ein Feiertag ist, der Rückruf. Wer gern Online unterwegs ist, kann sich auch Rat unter https://www.awo-pflegeberatung.de/ suchen. Hier wird kostenlos auf verschiedenen Wegen Hilfe angeboten, z.B. Mail- oder Chat-Beratung.


Foto: Wenn der Partner schwer erkrankt und plötzlich gepflegt werden muss, Angehörige aufgrund zunehmender Demenz tagsüber betreut werden müssen oder ältere Nachbarn nicht mehr allein zurechtkommen, dann ist schnelle Hilfe gefragt. Copy AWO Bundesverband